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Klatsch und Tratsch » » Thema: Anzeige wg. Nötigung – Bitte um Tipps
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Beiträge: 38
User seit 16.12.2003
 Geschrieben am 23.06.2004 um 23:53 Uhr   
Hallo Leute,

offensichtlich bin ich Opfer einer Verwechslung geworden: Am Pfingstmontag soll ich jemanden auf der A-661 Richtung Darmstadt „genötigt“ haben. Wurde dazu heute von der Polizei vorgeladen und befragt.

In der Tat war ich dort an diesem Tag unterwegs. An der Ampel am Autobahn-Ende bei Egelsbach hielt auch jemand neben mir, stieg aus und faselte was von „Anzeige wegen des dichten Auffahrens vorhin“. Bin mir allerdings keinerlei Schuld bewusst, war ganz normal unterwegs, aber irgendwas ist da wohl wirklich passiert, angeblich ein sehr riskantes Auffahren mit über 200, als der Kläger auf Höhe der Ausfahrt Dreieich gerade mit 130 am Überholen war.

Da ich von nix weiß, liegt es nah, dass ein Dritter beteiligt war, möglicherweise ein anderer silberner SLK. Okay, ich frag hier jetzt nicht, obs vielleicht einer von euch war. Aber mit folgenden Auskünften könntet ihr mir helfen, die Gerichtsverhandlung vorzubereiten: (Leider funzt die Suchfunktion gerade nicht.)

1. Welcher ungefähre Anteil aller SLK hat die Farbe Silber?
2. Kann ich irgendwie ermitteln, wieviele SLK mit Kennzeichen OF ... zugelassen sind?
3. Wie bekomme ich eine schriftliche Auskunft aus Flensburg, dass ich keine Punkte hab?

Und falls sich jemand von euch mit Gerichtsprozessen auskennt:
4. Wie schwer wiegt eigentlich der Vorwurf „Nötigung nach § 240 StGB“?
5. Empfehlt ihr mir, einen Anwalt zu nehmen?
6. Und falls ich keinen nehme: Darf ich vor Gericht selbst Fragen an den Kläger richten?

Mir liegt das im Magen, ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun. Der echte Drängler würde ja vielleicht auch alles abstreiten – wie also beweisen, dass ich es NICHT war? Der andere Fahrer hatte wohl auch noch seine Frau dabei ...

Jeder Rat ist willkommen!

Vielen Dank.

Mike aus Offenbach

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   AStein

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Beiträge: 1465
User seit 11.01.2004
 Geschrieben am 24.06.2004 um 00:09 Uhr   
Hallo Mike,

mach Dir keinen Stress.
Erstens ist nix passiert und zweitens muss er Dir ja nachweisen, dass Du es warst.
Trotzdem würde ich, wenn Rechtschutz versichert, einen Anwalt einschalten.
Es kann ja wohl nicht sein, das Deine freie Zeit damit verschwendet wird.

Achim

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   Anlernschwabe



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Beiträge: 2470
User seit vor Apr. 03

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.06.2004 um 01:08 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 24.06.2004 um 01:10 Uhr ]

Moin Mike,

das liest sich wirklich so, als wenn ein anderer silberner SLK in die Geschichte mit verwickelt ist, d.h. die Nötigung begangen hat. Ich bin (auch) nicht der Typ, der wegen jeder Kleinigkeit seinen Hausanwalt zur Stelle hat.
In diesem Fall würde ich auf alle Fälle einen Anwalt einschalten; du hattest ja eine Vorladung zur Polizei und es steht eine Gerichtverhandlung an. Wenn das StGB ins Spiel kommt, ist man beim Straftatsbestand (wenn's schlecht läuft, ist man vorbestraft) und nicht bei den in Deutschland üblichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Der Kläger (?) war mit seiner Frau unterwegs, hatte also einen Zeugen, du nicht !? Da wird es es meines Erachtens schwierig, für den juristischen Laien einen gute Ausweg in der rechtlichen Denke zu finden.

Sch... Situation!

Zu 1. bis 3.:
1. Silberne SLKs: die meisten.
2. solche "Halteranfragen" darf meines Wissens nur die Polizei oder ein Anwalt machen
3. Punktestand kann jeder für sich abfragen. => http://www.kba.de

Grüße
Bernd

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 24.06.2004 um 01:16 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von WolfL am 24.06.2004 um 01:18 Uhr ]

zu
5. Empfehlt ihr mir, einen Anwalt zu nehmen?

Mike,
ja; auf jeden Fall.
Nimm einen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Wolf

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 24.06.2004 um 07:08 Uhr   
Moin..

Hatte auch mal so einen Fall..war eilig unterwegs und das passte einem "Herren " nicht.

War auch zur Vorladung bei der Polizei...ich habe dort nichts gesagt, bin mir keiner Schuld bewusst und nicht der Fahrer gewesen.
In dem Protokoll wurden mehrere KFz Kennzeichen aufgeführt dessen Fahrer mich wohl gesehen haben sollen, laut Bericht des Klägers.

Die Polizei riet mir sich ruhig zu verhalten bis ich wieder etwas zu der Sache höre und dann erst den Anwalt einzuschalten---ferner sollte ich den Fahrer an diesem besagten Tage nennen.

Habe aber nie geantwortet....die Auskunftszeit von einigen Wochen spricht nocheinmal für dich, ferner müssen die etwaigen Zeugen ermittelt und befragt werden was nocheinmal viel Zeit kostet.
Sollte es dann zu einer Gegenüberstellung kommen wird es nach so langer zeit sehr,sehr schwierig werden unter 10 Personen die Person zu erkennen die man mitunter vor 10 oder mehr Wochen für höchsten 10 sek. gesehen hat.

Also, locker bleiben und erst einmal auf weitere Schreiben warten.

Gruß Andreas

--
...I can count-Greetz from Gifhorn Castle !

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   Olli aus Mainhattan



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Beiträge: 19093
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 Geschrieben am 24.06.2004 um 08:23 Uhr   
Da etwa jeder zweite SLK silber ist, ist auch die Verwechslungsgefahr recht groß. Die Frage ist auch wo und wann hat er das Kennzeichen abgelesen. Beim drängeln kanns ja kaum gewesen sein, da war wohl der Abstand zu kurz.
Wahrscheinlich würde ich erstmal zur polizeilichen Anhörung alleine hingehen und dort "die Bälle erstmal flach halten" (verbale Zurückhaltung), je nach dem was dabei rauskommt, würde ich einen Anwalt einschalten.



Viel Erfolg, Olli (der keinen silbernen SLK fährt )

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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   Duke

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Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 24.06.2004 um 10:06 Uhr   
Hi,
also mit Rechtschutz sofort den Anwalt, ansonsten wie Olli es gesagt hat. Man muss halt etwas aufpassen was man sagt... Kann schnell dumm laufen, wenn man aus Versehen ne schwammige Aussage macht. Daher würde ich eher kein Risiko eingehen... Oder am besten noch ein Anwalt im Bekanntenkreis...

--
Toleranz ist die Erkenntnis, daß es keinen Sinn hat, sich aufzuregen

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   das Sülzkotlett

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Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.06.2004 um 10:51 Uhr   


Olli aus Mainhattan schrieb:
(der keinen silbernen SLK fährt )


...was in dem Fall ungünstig ist, man(n) kann sich so schlecht auf die Verwechslungsmöglichkeit berufen.

Gruß
Micha (silberner SLK, anonym, durch die Masse getarnt & geschützt)

--
Ein Herz für schwarze Schweller!

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   MP

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Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
 Geschrieben am 24.06.2004 um 11:16 Uhr   


Micha aus Heidelberg schrieb:

...was in dem Fall ungünstig ist, man(n) kann sich so schlecht auf die Verwechslungsmöglichkeit berufen.

Gruß
Micha (silberner SLK, anonym, durch die Masse getarnt & geschützt)



Jeder, wie er's braucht
Gruß

Michael (gelber SLK, nicht anonym, steht zu seinen (Un-)Taten )

--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach!

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   Mike J

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Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 24.06.2004 um 19:23 Uhr   
Hallo Mike !!

So was treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Da wird einer zum Sündenbock gemacht, der rein zufällig ein Auto fährt, das jemandem anderen nicht passt.

Frage:

War der andere allein unterwegs ?? Dann wär mir sein Gehabe sch...egal. Es steht Aussage gegen Aussage und ich würde bei der Wahrheit bleiben, Du warst es ja nicht. WIE soll er das bitte beweisen ???

Und bei uns ist jeder so lange unschuldig, bis EINDEUTIG feststeht, dass er es war...

Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du ohnehin gelassen bleiben.



--
Sol lucet omnibus !!!
Michael

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