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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.03.2019 um 09:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hbgo am 23.03.2019 um 09:08 Uhr ]
Moin.
Ich fahre ja im Winter die originalen MOPF Felgen in 7x16 und 8x16 et30 mit 205 und 225 er Bereifung.
Kann mann auf die hinteren Felgen auch 205/55/16 anstatt 225/50/16 aufziehen ist das zulässig?
Hintergrund der Frage ist, die 225 er Reifen sind eine seltene Grösse geworden und teuer für die Dimension | Antworten
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| Geschrieben am 23.03.2019 um 15:29 Uhr  
| Grundsätzlich ist der 205er Reifen nur auf der 7" Felge auf dem R170 zugelassen, auch auf der HA. Du kannst versuchen den 205er Reifen auf der 8" Felge per Einzelabnahme (19.2) eintragen zu lassen.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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| Geschrieben am 24.03.2019 um 08:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 24.03.2019 um 11:29 Uhr ]
ASW29 schrieb:
Wenn man das macht, darf der Abrollumfamg aber nicht über den gesetzlich vorgegebenen Toleranzwert liegen. Sonst ist noch mindestens eine Tachokorektur notwendig.
am Abrollumfang ändert sich ja nichts: 16 Zoll bleibt 16 Zoll!
Bei den 8 Zoll handelt es sich ja um die Breite der Felgen also um etwa 2,54cm mehr Breite...sollte also passen mit den 205ern (ggf. werden Spurplatten benötigt, dass die Felgen nicht innen, an den Bremsen schleifen)
--
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| Geschrieben am 24.03.2019 um 11:42 Uhr  
| Sowohl die 8x16 Felge als auch der 205/55 R16 ist auf der HA des R170 bis SLK320 zugelassen. Lediglich nicht in der Kombination 8" Felge und 205er Reifen.
Auf die 8" Felge gehört lt Daimler ein Reifen in 225/50 R16, die im Abrollumfang dem 205/55 R16 entspricht. Daher gibt's im Abrollumfang keine Probleme.
Der Reifen in 205/55 R16 ist auch auf der Hinterachse des R170 bis SLK320 zugelassen. Daimler hat lediglich eine Freigabe für die 7" Felge erstellen lassen.
Also passt sowohl Felge als auch Reifen. Lediglich muß diese Kombination nach §19.2 per Einzelabnahme eingetragen werden, da es dafür von Daimler keine Freigabe gibt.
Ergänzende Frage an hbgo: Geht es bei dir um Sommer- oder Winterreifen?
Gude, Olli.
--
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