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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Garantieerhalt nach Unfall |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.04.2018 um 08:25 Uhr  
| Guten Morgen,
eine Frage an die Rechtsexperten:
Ich habe in den 2 Jahren der Neuwagengarantie einen Unfall, den ich nicht in Vertragswerkstatt des Herstellers reparieren lasse.
Gibt es da Probleme bei einem späteren Garantiefall.
Gruß Michael
--
SLK 350, R171, Facelift, Bj 7/2008, 7G, obsidianschwarz, Comand APS NTG 2.5, HK-System Logic7, Mod4Cars Verdeckmodul, Lenkrad unten abgeflacht (Andy), V-Max inkl. Chiptuning, Türen gedämmt, Bilstein B12 mit 3er Noppen hinten | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.04.2018 um 11:34 Uhr  
| Bei meiner Kaskoversicherung habe ich nämlich eine Klausel mit drin, die die freie Werkstattwahl einschränkt. Für 20% Ersparnis. Das würde dann bei einem Neuwagen ja eher kontraproduktiv sein.
Desweiteren hatte ich hatte jetzt eine Probefahrt mit einem halben Jahr alten SLC, der nach einem Unfall vom Händler fachgemäß repariert wurde (Schaden hinterer und vorderer Kotflügel ~ 3000 Euro). Aber nicht bei Mercedes. Das würde in diesem Fall ja bedeuten, dass die Bestimmungen der Neuwagengarantie von mir nicht eingehalten wurden.
Michael
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| Geschrieben am 15.04.2018 um 11:58 Uhr  
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MichaelB schrieb:
Bei meiner Kaskoversicherung habe ich nämlich eine Klausel mit drin, die die freie Werkstattwahl einschränkt. Für 20% Ersparnis. Das würde dann bei einem Neuwagen ja eher kontraproduktiv sein.
Desweiteren hatte ich hatte jetzt eine Probefahrt mit einem halben Jahr alten SLC, der nach einem Unfall vom Händler fachgemäß repariert wurde (Schaden hinterer und vorderer Kotflügel ~ 3000 Euro). Aber nicht bei Mercedes. Das würde in diesem Fall ja bedeuten, dass die Bestimmungen der Neuwagengarantie von mir nicht eingehalten wurden.
Michael
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Hallo Michael,
die Werkstattbindung wird von den Anbietern damit beworben, dass die Reparaturen nach Herstellervorgaben durchgeführt werden und deshalb garantieunschädlich seien.
Papier ist geduldig, denn was macht man, wenn der Hersteller später entgegen dieser Aussage die Garantie verweigert?
Springt dann die Versicherung ein?
Ich habe die Werkstattbindung im letzten Jahr für meine 12 und 15 Jahre alten Autos gewählt, beim 12 j. ist es sogar die örtl. Markenwerkstatt. Da ist das Risiko für mich null bzw. überschaubar.
Für meinen 2016er habe ich bewusst keine Werkstattbindung, da entscheide ich, wo der repariert wird. Bin aber mit meinem unverschuldeten Einparkschaden dennoch nicht zu MB gegangen.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...dazu A207 E200 04/2016 mit 7G+ Au | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.04.2018 um 16:04 Uhr  
| Hallo Michael,
in der Theorie ist alles ok, zumal wenn :die Werkstattbindung wird von den Anbietern damit beworben, dass die Reparaturen nach Herstellervorgaben durchgeführt werden und deshalb garantieunschädlich seien.
Aber befolgen oder kennen alle Werkstätten die Herstellervorgaben?
Alleine wenn man im Garantiefall ein Teil ohne MB-Kennung findet, was ja noch lange nicht heißt dass es schlecht ist oder schlechter als das Originalteil ist, birgt schon schon die Gefahr dass Mercedes sich hier krumm legt und Ärger macht.
Ich kenne aber auch Fälle, wo die Fahrzeuge per Autotransporter über Dutzende Kilometern zu weiter entfernten Werkstätten gefahren wurden. Alleine wenn es da Qualitätsprobleme oder tatsächlich Mängel gibt, wie kommt das Fahrzueg dann da wieder hin und selbst wenn es wieder abgeholt wird, bist Du ggf. einige Zeit ohne Auto!
Ich habe mich persönlich entschieden auf die Werkstattbindung zu pfeifen, die Einsparung ist im Verhältnis zum möglichen Ärger marginal.
Anders sieht das bei älteren Fahrzeugen aus, wobei man da natürlich auch das Wegeproblem im Mangelfall haben kann.
Aber hier im Forum wurden schon "Totalschäden" in Werkstätten sach- und fachgerecht wieder zu Leben erweckt!
Die Versicherer könnne es sich auch nicht leisten hier zu Gunsten des Preises an der Reparaturqualität zu sparen.
Der Vorteil solcher Werkstätten ist in der Regel das günstigere Gehaltsniveau außerhalb der Ballungsräume, keine schicken Glaspaläste für den Verkauf und natürlich die Speziallisierung auf Unfallreparaturen.
Und übrigens, selbst kleinere MB-NL`s lassen diverse Themen, Beulendoktor, Reifen, Scheibenwechsel, Lackierung durch Drittunternehmen durchführen und machen das nicht mehr selbst!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.04.2018 um 19:21 Uhr  
| Beispiel: Ich kaufe ein Fahrzeug, dass nach einem Unfall in einer normalen Fachwerkstatt repariert wurde. Diese Fahrzeug hat noch Neuwagengarantie oder Junge Sterne. Dann könnte ich mir ohne Risoko keinen Gebrauchtwagen mehr kaufen, der schon einmal "fremd" repariert wurde.
Michael
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Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 16.04.2018 um 23:06 Uhr  
| Z.B. die Huk gibt für ihren Werkstattbindungstarif 5 Jahre Garantie auf die ausgeführte Reparaturen ihrer Partnerwerkstätten. Zusätzlich bleibt die Herstellergarantie gem. einer EU-Richtlinie aus 2010 auch bei dieser Fremdreparatur unbeschadet.
Wie wir bereits festgestellt haben, alles schön und gut.
Stellt sich mir die Frage, geht die 5J.-Rep.-Garantie bei einem Verkauf auf den Käufer über.
Fragen über Fragen.
--
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Jürgen
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