| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171
Tipps und Technik R171 » » Thema: Einbau vom AMG Endtopf bei SLK 350 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 24.05.2010
| Geschrieben am 01.03.2018 um 08:51 Uhr  
| Hallo zusammen, das Thema ist hier bestimmt schon des öfteren angesprochen worden, aber ich versuche es nun auch mal. Ich fahre einen SLK 350 Baujahr 2005 und möchte den nun soundtechnisch etwas aufhübschen, nachdem mein favorisierter Endtop von Eisenmann in der Rennversion wohl nicht zulassungsfähig ist habe ich Interesse an einem Endtopf vom SLKL AMG 35. Meine Frage ist nun wo bekomme ich so ein Teil am günstigsten her, bzw. gibt es die ab und an auch gebraucht zu kaufen, und zweitens kann mir jemand eine Werkstatt im Raum Ostalb (ich komme aus Aalen) und Umkreis die mir das Ganze dann einbaut mit TÜV Vorführung usw.?
Vielen Dank im Voraus | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an greyhound Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19091
User seit 26.07.2000
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 24.05.2010
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19091
User seit 26.07.2000
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 01.03.2018 um 18:21 Uhr  
|
greyhound schrieb:
Also gut, so wie es aussieht darf man sich hier wohl keinen Fehler erlauben.
Ich bedanke mich für den Hinweis.
Ich suche nicht nur einen ESD (hab sicherheitshalber nochmal nachgeschaut es sind wirklich zwei) und auch nicht vom SLK 35 AMG, den es ja wirklich nicht gibt sondern natürlich vom SLK 55 AMG.
Hallo Unbekannter,
eine 55er Anlage bekommst du beim 350er nicht mehr legal eingetragen da die Lautstärke (dB) dann nicht mehr mit den Angaben im Schein übereinstimmt.
Wenn die Lautstärke mehr als 5dB über der in dem Schein eingetragen Wert liegt erlischt die ABE und daran ändert auch keine Eintragung etwas.
Mein Rat: Kauf dir eine Anlage mit TÜV oder ABE und gut ist‘s.
--
Grüße von Detlef
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Det 59 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 01.03.2018 um 18:48 Uhr  
|
Det 59 schrieb:
Wenn die Lautstärke mehr als 5dB über der in dem Schein eingetragen Wert liegt erlischt die ABE
Will ja keine Haare spalten, aber das ist so nicht richtig.
Die ABE erlischt bei Veränderung der AGA immer. Daher geht man ja zum TÜV und lässt sich dort ein Gutachten erstellen, um eine neue BE erhalten zu können.
Inwiefern man eine BE neuerdings nachwievor bei Umbau auf die V8 AGA erhält, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke, mit dem richtigen Tuner ist das bestimmt noch möglich. Anno Juni 2006 und Umbau durch die Fa. Väth bei meinem 280er war es kein Problem
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4416
User seit 28.12.2003
| Geschrieben am 01.03.2018 um 19:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 01.03.2018 um 19:18 Uhr ]
Hi und herzlich willkommen,
Bist ja eigentlich schon knapp 8 Jahre angemeldet.
Sountechnisch sicher eine klasse Lösung,
Hab die 55er Anlage jetzt schon über 6 Jahre drunter und immer noch begeistert,
nur die Endtöpfe bringen keine oder nur minimale Verbesserung,
Hier gehen die Meinungen auseinander und ich kann das nicht beurteilen.
--
Wer später bremst, ist länger schnell ! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Techniker Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 01.03.2018 um 19:36 Uhr  
|
QT schrieb:
Det 59 schrieb:
Wenn die Lautstärke mehr als 5dB über der in dem Schein eingetragen Wert liegt erlischt die ABE
Will ja keine Haare spalten, aber das ist so nicht richtig.
Die ABE erlischt bei Veränderung der AGA immer. Daher geht man ja zum TÜV und lässt sich dort ein Gutachten erstellen, um eine neue BE erhalten zu können.
Inwiefern man eine BE neuerdings nachwievor bei Umbau auf die V8 AGA erhält, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke, mit dem richtigen Tuner ist das bestimmt noch möglich. Anno Juni 2006 und Umbau durch die Fa. Väth bei meinem 280er war es kein Problem
Hallo QT,
deine Aussage ist leider auch nicht ganz richtig.
Auch ein Tuner muss sich bei einer Eintragung an die gültigen Vorschriften halten.
Mein 55er wurde nachträglich getunt und dabei wurden auch die dB Werte angehoben (und natürlich auch eingetragen).
Wenn die Erhöhung der Lautstärke eingetragen wurde muss der TÜV-Prüfer das auch verantwortenden können - zum Beispiel durch ein Gutachten.
Wenn man einen Gutachter findet, der dann auch noch die erhöhten dB Werte einträgt ist doch alles o.k.
Alle Eintragungen der 55er Anlage beim 350er sind ohne gleichzeitiger Eintragung der erhöhten dB Wert wertlos.
Ich spreche da aus Erfahrung - denn es war nicht so einfach meine komplette Supersprint-Anlage (mit ABE!) zusammen mit dem Motortunig einzutragen.
Hat dann aber geklappt, weil die dB Werte im Sollbereich lagen.
--
Grüße von Detlef
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Det 59 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 24.05.2010
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 02.03.2018 um 09:49 Uhr  
|
Det 59 schrieb:
QT schrieb:
Die ABE erlischt bei Veränderung der AGA immer.
deine Aussage ist leider auch nicht ganz richtig.
Nö, aber lies selbst [1]:
Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?
- es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern
die BE erlischt also IMMER, wenn man an der AGA etwas verändert (es sei denn, die neue Anlage bringt eine ABE mit).
Daher geht man zum TÜV und beantragt eine neue BE. Im Gutachten des Antrags wird dann alles entsprechend dokumentiert (auch die dB), wie es der Prüfer vorfindet und es den Vorschriften entspricht und dann muss man umgehend zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen.
Es ist also unerheblich, um wieviel dB sich was ändert, die BE erlischt und kann nur durch einen neuen Antrag (mit TÜV Gutachten) wieder erteilt werden.
[1] https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/erloschene-betriebserlaubnis
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1141 Mitglieder: 4 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|