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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hartes Urteil gegen Raser
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   SLK172

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 19:44 Uhr   
N'abend,

https://www.welt.de/vermischtes/article162435853/Mord-Das-Urteil-trifft-Hamdi-H-wie-ein-Schlag.html

Ich bin positiv überrascht, dass hier tatsächlich mal "mit voller Härte des Gesetzes" durchgegriffen wird, wenn man so manches viel zu milde Urteil zu Fällen sieht, bei dem Verkehrsteilnehmer unschuldig zu Tode kamen und die Raser frei rumlaufen.

Es ist dennoch auch als Einzelfall zu sehen, bei dem eine ganze Reihe von Umständen zusammen gekommen ist und sich aufsummiert hat - nicht zuletzt die einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten und die menschenverachtende Einstellung, die hier deutlich geworden ist.

Gruß

Guido

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"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.02.2017 um 19:51 Uhr   
Jetzt möge mal ein Jurist was sagen.

"Mord" ist praktisch ganz schwer zu beweisen. "Totschlag" hätte es auch getan.

Ich finde es nicht gut was die Kerle machen, aber da gehen mir leider die Relationen im Vergleich verloren...

Wer waren denn die Täter überhaupt?? (Spaß)

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   UC

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 19:53 Uhr   
Finde ich klasse eigentlich noch viel zu mild...... hoffentlich ist in diesem Fall Lebenslänglich auch Lebenslänglich. Man sollte ihn noch enteignen und das den Angehörigen geben.
Wenn die Rennen fahren wollen sollen sie es doch auf einer Rennstrecke machen
UC

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 19:58 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 19:58 Uhr ]

Findest du wirklich??
Da gibt es aber schlimmere Tatbestände... Man sollte mal nicht auf den einen Punkt schauen.

Gut, die 80er waren andere Zeiten, aber der hier kam besser weg:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/politiker-comebacks-da-bin-ich-wieder-a-748437-5.html

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   UC

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:02 Uhr   


SLK-M schrieb:
Jetzt möge mal ein Jurist was sagen.

"Mord" ist praktisch ganz schwer zu beweisen. "Totschlag" hätte es auch getan.

Ich finde es nicht gut was die Kerle machen, aber da gehen mir leider die Relationen im Vergleich verloren...

Wer waren denn die Täter überhaupt?? (Spaß)



Ich mag diese Diskussionen um Mord oder Totschlag nicht wer einen anderen umbringt ermordet ihn selbst wenn er ihn Tod schlägt. Also weg damit und zwar lebenslänglich (dies dann im wahrsten Sinne des Wortes.
Selbst für mehrfachen Mord kommt man nach ein paar Jahren wieder raus, darf Bücher über seine Taten schreiben und wird noch belohnt. Die Opfer kommen nicht nach 15 Jahren zurück
Warum kommt zb eine Mutter die ihr Neugebohrenes aus dem Fenster schmeißt, unter einen LKW-Reifen legt oder zerstückelt und in die Balkonkästen "pflanzt" mit Totschlag davon ? sie hat es nicht erschlagen......
Und in diesem Falle auch er hat den Verkehrsteilnehmer ermordet und nicht erschlagen
... meine unbedeutende Meinung UC

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   SLK172

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:06 Uhr   


SLK-M schrieb:

"Mord" ist praktisch ganz schwer zu beweisen. "Totschlag" hätte es auch getan.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-urteil-gegen-raser-zwei-autos-als-mordwaffe-a-1136549.html

"Ralph Ehestädt verweist vielmehr auf die Ansicht des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes, der auch für die bereits angekündigte Revision der beiden Angeklagten zuständig sein wird. Dort vertritt man den Standpunkt: "Schon eine Gleichgültigkeit rechtfertigt die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes."

So kommt das Gericht von der Fahrlässigkeit zum Tötungsdelikt. Die Klippe zum Mord nimmt es ohne die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen "niedrigen Beweggründe". "Jede Tötung ist niedrig", argumentiert der Vorsitzende und zieht als alleiniges Mordmerkmal die "gemeingefährlichen Mittel" heran. Er meint die aufs Dreifache der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigten und im engen Innenstadtbereich nicht mehr zu kontrollierenden Fahrzeuge. Der Sportwagen als Mordwaffe."

Warum also sollte ein Fahrzeug nicht als Mordwaffe gelten? Und dass der Tod anderer billigend in Kauf genommen worden sein soll, kann ich auch nachvollziehen.

Ich hoffe, dass das Urteil in der Revision nicht gleich kassiert wird.


SLK-M schrieb:
Wer waren denn die Täter überhaupt?? (Spaß)




Gruß

Guido

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:10 Uhr   
Ich glaube nicht das dieses Urteil bestand hat,der oberste Gerichtshof wird entscheiden.
Aber ein paar Leute werden damit mal richtig erschreckt,das find ich gut.
Ich selbst sehe es wie der Richter,das war Mord.

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   cynomolgus

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:27 Uhr   


Glatze11 schrieb:
Ich selbst sehe es wie der Richter,das war Mord.


Ja, auf dieser 24 Stunden täglich belebten Strecke muss man unbedingt und immer mit Passanten und Fahrzeugverkehr rechnen.
Es gibt in Berlin praktisch keine andere Strecke, auf der das derart klar ist.
In sofern musste ganz unbedingt mit einem Unfall gerechnet werden.

Der Tod von Unbeteiligten wurde bewusst in Kauf genommen. Das erkennt jeder, der die Strecke auch nur einmal abfährt.

Ich bin gespannt, wie der BGH höchstinstanzlich entscheidet. Das hat ja dann eine gewisse Bindungswirkung auf alle derartigen Straßenrennen.
Rainer




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   zermanik

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:30 Uhr   


UC schrieb:
Finde ich klasse eigentlich noch viel zu mild...... hoffentlich ist in diesem Fall Lebenslänglich auch Lebenslänglich .



Nee ist es nicht .

Das Strafmaß bedeutet max. 12 Jahre .
Das heißt bei guter Führung höchstens 8 Jahre .
Und schon bei abgebrummten 6 Jahren Offener - Strafvollzug .
Was anderes ist Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung aber das kommt hier nicht in Frage .

Die beiden Verurteilten waren schon wegen Raserei Vorbestraft .
Also keine Unbekannten vor Gericht .
Und man beachte : Einem Bericht des ZDF nach haben die Raser in Berlin -City bei ihrer Tour 11 mal Rotlicht Ignoriert und Geschwindigkeiten von bis 170 Km/h gefahren .
Ein zu hartes Gerichtsurteil findet die Verteidigung und hat Revision gegen das Urteil eingereicht .
Ob das Urteil in Zukunft die Heizer abschreckt muss abgewartet werden .



--
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   UC

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 Geschrieben am 27.02.2017 um 20:37 Uhr   
ja genau das ist es wozu muss man jemandem lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung geben????? Schwachsinn schon in der Wortwahl
Dann soll es heißen 12 Jahre aber Lebenslänglich ist bis man den Arsch zukneift ganz einfach
UC

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