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Klatsch und Tratsch » » Thema: zu viel Bußgeld überwiesen |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 14.11.2015 um 15:03 Uhr  
| Hallo Zusammen,
mal eine Frage an Euch wie Ihr das seht.
Vor ein paar Tagen bekam ich einen Bußgeldbescheid über €15
wegen überhöhter Geschwindigkeit von 1 km/h.........51 statt 50.
Den Betrag hab ich dann überwiesen , aber dummerweise - ja eigene Doofheit- habe ich €20 überwiesen.
Ein Anruf im Landratsamt blieb erfolglos:
Aussage dort "Rücküberweisungen von selbst ausgeführten Überweisungen seinen nicht üblich und würden sie deshalb generell , auch nicht ausnahmsweise, nicht ausführen. Das wäre mein Pech"
Mal abgesehen von der Bagatellhöhe von €5 , ist das wirklich üblich?
(Dann hätte ich meine damalige erhaltene Überweisung bei ebay, die €100 höher als vorgesehen war, gar nicht rücküberweisen müssen?)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 14.11.2015 um 15:08 Uhr  
| Hallo coco,
ich an Deiner Stelle würde schriftlich die Rücküberweisung der 5 € bei der zuständigen Stelle erbitten. Wichtig wäre aus meiner Sicht, daß darin aufgeführt ist, dass es sich um ein Versehen handelt und Du den Überschuß zurück möchtest.
Danach würde ich warten was passiert.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, Jet-Streaming-Performance-Flaps (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.11.2015 um 15:16 Uhr  
| Hi zusammen,
wenn die Überweisung erst vor Kurzem erfolgte rufe mal bei Deiner Bank an. Du kannst die Überweisung rückgängig machen und dann die 15,--Euro überweisen.
Dein Berater bei der Bank weiß sicher die Lösung.
--
Herzlichst
Diana
Wahre Größe liegt im Schweigen, im Erkennen und Warten können!
****Rems-Murr-Stammtisch**** | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1252
User seit 28.06.2008
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 14.11.2015 um 15:23 Uhr  
| Tag zusammen,
ärgerlich, aber Diana´s Vorschlag ist m.E. der Weg mit ein wenig Aussicht auf Erfolg.
Alles andere könnte so ausgehen:
Sehr geehrter Herr xy, gerne erstatten wir Ihnen die 5 Euro zurück, überweisen Sie bitte die 3,50 Euro Bearbeitungsgebühr auf dieses Konto.... Ihre Bussgeldstelle
Aber die Idee mit dem Sparguthaben bei der Bussgeldstelle wäre schon geil
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
http://www.verruecktespaar.de
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3534
User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 14.11.2015 um 17:27 Uhr  
| Ist zwar ärgerlich, sehe ich aber genauso wie Diana und Matthias
Wenn DU einen Fehler bei der Überweisung machst, dann ist dafür der Empfänger nicht verantwortlich - ist eigentlich grundsätzlich so.
Und dass die Behörde sich den Aufwand wegen 5€ nicht macht, kann ich auch gut nachvollziehen - da wäre mir meine Zeit auch zu schade dafür!
Deshalb die einfachste Lösung mit deinem Bank-Berater sprechen, die Überweisung, wenn möglich *, stornieren und neu überweisen - diesmal dann hoffentlich korrekt.
* Bei einem Lastschriftverfahren ist dies auf jeden Fall möglich, in wie weit das bei einer selbst getätigten ÜBWSG möglich ist weiß ich nicht.
Bei einer händischen, persönlichen ÜBWSG unterschreibt man ja für die Richtigkeit, und bei einer Online ÜBWSG bestätigt man die Angaben mittels irgendeiner elektronischen TAN!
Genau für solche Zwecke gibt es solche "Überprüfungen/Bestätigungen" ja!
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 14.11.2015 um 17:49 Uhr  
| ...Euer Vorschlag mit der Bank klingt gut wird aber in der Praxis kaum umsetzbar sein. Bei eingezogenen Geld (Abbuchungen) geht die Stornierung ziemlich unproblematisch, bei selbst ausgelösten Überweisungen ist das weitgehend ausgeschlossen.
Aber er kann es ja mal probieren. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Gruß Rainer
P.S. ich würde die 5 € als Lehrgeld abschreiben
--
SLK 280 (R 171)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 136
User seit 09.11.2012
| Geschrieben am 14.11.2015 um 18:59 Uhr  
| Als Modell für Behördenbeschäftigung jedoch sehr geeignet:
Man überweist 1 Euro mehr als das Bußgeld und bittet um Rücküberweisung.
Damit hält man den ganzen Verein auf Trab!
You never pay alone...
--
Gruß vom Niederrhein,
Ton
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.11.2015 um 19:28 Uhr  
| Ich frage mich, wie das buchungstechnisch verbucht wird?
Ich persönlich habe schon erlebt, dass tagelang nach einer Differenz gesucht wurde, die im ct.-Bereich lag.
--
Gruß
Ralf, CCAA
Schönwetter: SLK 200Kompressor 2003 obsidianschwarz
Sonst: CL Sportcoupe Kompressor 2003 obsidianschwarz | Antworten
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