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Klatsch und Tratsch » » Thema: Aufbewahren der Autoschlüssel? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 223
User seit 17.07.2011
| Geschrieben am 25.04.2015 um 15:44 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich habe mal eine Versicherungsrechtliche Frage:
Bin ich eigentlich verpflichtet, meine Autoschlüssel zuhause besonders zu sichern (z. B. Tresor o. ä.)?
Ich habe, wie sicherlich einige mehr hier, zwei Autos. Dadurch steht bei meiner Abwesenheit von zuhause immer eines rum. Ich halte es immer so, dass ich den Schlüssel des nicht benuzten Autos nicht wie viele auf dem Schuhschrank neben der Haustür, sondern im Obergeschoss nicht sofort sichtbar aufbewahre, damit ein evtl. Einbrecher ihn nicht sofort finden würde. Die Zweitschlüssel bewahre ich ohnehin neben den wichtigsten Unterlagen an einem sehr gut versteckten Ort auf.
Muss ich bei einem Einbruch mit Diebstahl des Autos befürchten, dass die Teilkasko mir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann?
Das Haus ist natürlich vernünftig abgeschlossen, d. h. alle Fenster zu und Haustür umgeschlossen.
Die Zeiten werden ja leider nicht besser....
Thomas
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5390
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.04.2015 um 17:20 Uhr  
| Ich versuche mich mal, auch wenn mittlerweile meine Kenntnisse in Hausrat eingerostet sind.
Für Autoschlüssel gibt es grundsätzlich keine Verschlußvorschriften.
Wird die Wohnung aufgebrochen, der Schlüssel geklaut und Auto mitgenommen dürfte es kein Problem geben.
Anders wird es wohl sein wenn keine Einbruchspuren da sind und der Schlüssel z.B. beschriftet ist und direkt zum Fahrzeug führt. Wahrscheinlich bekommt man da u.U. Probleme, ich denke aber nicht dass der Versicherer große Chancen hat hier raus zu kommen.
Anders gelagert ist der Fall wenn z.B. Kinder die Wagenschlüssel nehmen und mit dem Fahrzeug ohne Führerschein fahren. Das iwrd dann besonders kritisch wenn diese "Neigung" dem eltern/Besitzern bekannt ist. Das kann Ärger mit der Kasko geben.
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt es die sogenannte Quotelung, dass heißt bei einem Mitverschulden kann der Versicherer hier zumindest teilweise die Leistung verweigern.
Im genannten Fall kann ich mir aber extrem wenige und nur extrem grobfahrlässige Umstände vorstellen wo ein Versicherer dies erfolgreich durchsetzen kann.
Aber dass es einer versucht will ich nicht ausschließen!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 34
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.04.2015 um 20:19 Uhr  
| moin
ein gutes Thema welches sich aus verschiedenen Blickwinkel beleuchten läßt.
Auf Grund von gesetzlichen Vorschriften verwahre ich einige Dinge sowieso hinter Eisen.
Das heißt, es muss vor dem schnellen Zugriff gesichert sein (Schraubenzieherdieb) und das Eisenbehältnis darf auch nicht so ohne weiteres von der Wand gezogen und mitgenommen werden (gegen Abriss gesichert).
Da lassen sich auch andere Dinge mit einschließen und vor dem "schnellen Zugriff" sichern.
Wie ich finde, sollte man es fremden Leuten nicht zu einfach machen, oft "Unwiederbringliches" im Falle eines Einbruches so einfach mitzunehmen.
Mit bummelig 250.- Euro fängt so eine Minimumsicherung an, das sollte es einem schon Wert sein (jeder Baumarkt bietet hierzu was an, Sicherheits- Stufe A oder B.
Die Autoschlüssel liegen so auch gut verwahrt und es erspart im Ernstfall zumindest viel an Ärger und Laufereien.
Gruß...vom Johann
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 26.04.2015 um 21:54 Uhr  
| Moin,
die sogenannten "Schraubenzieherdiebe" nehmen weder Schlüssel noch Auto mit ...
Wir hatten diese selbst zweimal zu Gast.
Schlüssel und Fahrzeugmitnahme werden anders organisiert ...
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
---
R 171, S 211, W 166 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 27.04.2015 um 10:40 Uhr  
|
Icke04 schrieb:
Moin,
die sogenannten "Schraubenzieherdiebe" nehmen weder Schlüssel noch Auto mit ...
Wir hatten diese selbst zweimal zu Gast.
Schlüssel und Fahrzeugmitnahme werden anders organisiert ...
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
---
R 171, S 211, W 166
Genau so ist es.
Bei den heutigen Haus- und Wohnungseinbrüchen geht es vorrangig um Schmuck und andere, leicht wegzuschaffende und leicht zu verkaufende Sachen, vorzugsweise Elektronik, Uhren etc.
Wer gezielt ein Auto klauen will, der kommt im Normalfall an das Auto, auch ohne Schlüssel. Trotzdem sollte man diese nicht offen sichtbar oder allzu leicht auffindbar rumliegen lassen.
Und noch etwas: ein SLK ist kein typisches Objekt osteuropäischer Begierde.
--
Black is back and beautiful
seit 10/2012: SLK 200K (R 171 Facelift) obs.-schwarz, Sportpaket, Automatik, Leder
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6166
User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 27.04.2015 um 11:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 27.04.2015 um 11:39 Uhr ]
Hamilkar Barkas
Wer gezielt ein Auto klauen will, der kommt im Normalfall an das Auto, auch ohne Schlüssel. Trotzdem sollte man diese nicht offen sichtbar oder allzu leicht auffindbar rumliegen lassen.
Und noch etwas: ein SLK ist kein typisches Objekt osteuropäischer Begierde.
So ist es, der SLK ist zu klein, für diveres Straßen ungeeignet..
deshalb sind SUV der HIT bei den Verschiebern.
Den Schlüssel verwahre ich in der Wohnung auf, nicht weiter gesichert, da ich in der Regel 3 bis 4 Fahrzeuge auf dem Hof stehen habe, macht dass auch keinen Sinn.
Der SLK steht in der verschlossen Garage und ein Fahrzeug noch davor, also erst mal rangieren oder alles mitnehmen
Hier auf dem Dorfe stehen die Nachbarn auf der Straße wenn die Alarmanlage nur zuckt
--
Es grüßt U.WE aus D.
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SLK R172 55 AMG
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