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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen Blitzer Apps und Speedcam POI's bei Navis mit der Polizei? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 54
User seit 10.02.2013
| Geschrieben am 12.04.2013 um 14:26 Uhr  
| Hallo in die Runde,
Weil's ja mal wieder aktuell ist und sich die Verkehrsminister wieder gegen eine Freigabe der oben genannten Helferlein stellen.
Ich persönlich habe seit über 5 Jahren eine Speedcam DB in meinem Navi und habe damit den einen oder anderen Euro gespart, besonders bei Ortsein -u. Ausfahrten, bin jedoch seitdem noch nie in eine Verkehrskontrolle gekommen, geschweige denn, dass sich ein Freund und Helfer schonmal mein Navigerät angeschaut hat.
Nun die eigentliche Frage, ist das jemandem schonmal passiert? Wenn ja, wie findig war der Freund und Helfer, wissen die, wo die bei den 64525 Navi's suchen müssen? Welches Menue etc.?
Und desweiteren, wenn da ne App auf dem Smartphone läuft, haben die ohne richterliche Anordnung eigentlich eine Berechtigung, mein Telefon zu dursuchen? Würde das als extremen Eingriff in meine Privatshpäre deuten.
Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16798
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 12.04.2013 um 15:30 Uhr  
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Hinterp schrieb:
Und desweiteren, wenn da ne App auf dem Smartphone läuft, haben die ohne richterliche Anordnung eigentlich eine Berechtigung, mein Telefon zu dursuchen? Würde das als extremen Eingriff in meine Privatshpäre deuten.
Hallo Peter,
die Berechtigung hat die Polizei auf gar keinen Fall so einfach. Da muss schon sehr viel passieren, bis die das machen. Nicht mal bei einem Unfall, bei dem einer der Beteiligten telefoniert hat, darf sich die Polizei das Handy ansehen. Telekommunikationsdaten sind tabu.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 12.04.2013 um 16:18 Uhr  
| Hi,
da die illegale Nutzung eines Radarwarners nur einen OWI-Tatbestand darstellt, dürfte es der Narrenzunft sehr schwer fallen (sprich, das dürfen die nicht ohne Weiteres), einen Grund zu finden, sich an Deinem Smarty zu vergreifen.
Solange nicht gerade während einer Kontrolle das Teil losgeht, besteht also i.d.R. keine Gefahr.
Wenn aber Begleitumstände vorliegen, die auf das Vorliegen einer Straftat hinweisen, dürfen die Bengels Dein Smarty checken und dies ggf. sogar zur Untersuchung einziehen.
Wird dann ein Radarwarner auf dem Handy gefunden kann - theoretisch - das Handy eingezogen werden, sofern Dir die tatsächliche Benutzung des Radarwarners im Strassenverkehr nachgewiesen werden kann.
Bislang ist mir aber kein einziger Fall zu Ohren gekommen, bei welchem dies eingetreten ist.
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beiträge: 571
User seit 18.09.2006
| Geschrieben am 13.04.2013 um 11:19 Uhr  
| Moin.
Ihr habt ja romantische Vorstellungen von unseren Polizeibeamten.
Wenn Ihr da nicht zufällig an ein Schaf des Herrn, das in den Dienstschluss heim will geratet, wird es keine langen Diskussionen geben, ob das Gerät oder Ausweispapiere ausgehändigt werden müssen, mal vorausgesetzt, dass man überhaupt den Nerv hat, in einer solchen Situation mit der Ordnungsmacht zu streiten; im Gegensatz zu den darin erfahrenen Beamten wird es da geschätzt 80 % der Mitgleider hier an Coolness fehlen, wenn mal das Adrenalin einsetzt. Für die restlichen 20%-Diskutierer gilt dann -wenn man seine Position nicht aufgibt- folgendes: Im Zweifel hat der Beamte immer recht und dessen Kollege wird auch das rechtmäßige Vorgehen bezeugen, wenn es dann vor lauter Diskussionen zu unmittelbarem Zwang und einem saftigen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gekommen ist. Es ist dann im Strafverfahren mühsam darüber mit dem Strafrichter zu diskutieren, ob die Kontrolle des Geräts überhaupt rechtmäßig und erlaubt war, wenn man den von den Beamten bezeugten und beschworenen Widerstand, eine Straftat (!) begangen hat.
Aber es gibt ja mehrheitlich freundliche Beamte, die das Handy oder ne App herzlich wenig interessieren (auch wenn sie sich im Übrigen genau damit auskennen, da braucht man sich hier nichts vormachen!). Von den oben genannten 80% Nicht-Diskutierern würden meiner Einschätzung nach auch gut die Hälfte auf die freundliche Nachfrage nach einer solchen App sich auch gleich vor lauter Aufregung verraten oder dies wahrheitsgemäß zugeben, ähnlich der Frage "Haben Sie was getrunken".
Es ist also mühsam, sich hier über so was den Kopf zu zerbrechen.....
Grüße
FM
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 54
User seit 10.02.2013
| Geschrieben am 13.04.2013 um 11:47 Uhr  
| Hi FM,
mir geht es weniger um Verhaltensregeln gegenüber den Beamten, als um Erfahrungsberichte, ob jemand sowas schonmal passiert ist und wie die Beamten reagiert/vorgegangen sind.
War schon mehrmals in Kontrollen in meinem Leben, und ja, da wird man schon ein wenig nervös (zumindest als ich noch jung war), hast Du voll und ganz recht, auch wenn man kein schlechtes gewissen haben muss. In der Regel sind die Beamten freundlich, sofern man nicht auf stur stellt, machen ja auch nur Ihre Arbeit.
Peter | Antworten
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Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 13.04.2013 um 17:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 13.04.2013 um 17:52 Uhr ]
Sevus FM,
also sollte jemals ein grüner Hamster mein Handy ausgehändigt haben wollen und darauf bestehen, werde ich ihm bzw. Beiden (sind ja immer im Doppel) mitteilen, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die einreichen werde, wenn sie auf der Herausgabe meines Smartys bestehen sollten.
Wie gesagt dürfen Exe-Beamte, nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat zu deren Ausklärung der Inhalt des Handys wertvoll ist, an das Handy von Verkehrsteilnehmern.
Und diesen Tatverdacht müssen sie mir gegenüber auch bei der Beschlagnahme - denn dies wäre die Einziehung und Durchsuchung meines Handys - ausdrücklich angeben.
Hierbei würde ich auch zugleich der Beschlagnahme ausdrücklich widersprechen und darauf bestehen, dass dieser Fakt schriftlich festgehalten wird.
Denn nicht einmal das Wissen um einen vorhandenen Gefahrenstellenwarner berechtigt die Beamten, mein Handy einzusehen.
Schon für den Nachweis einer OWI muss mir ein solcher Grünling schon die tatsächliche Benutzung eines solchen Programms im Strassenverkehr nachweisen können - denn der reine Besitz und sogar die Inbetriebnahme ausserhalb des Geltungsbereiches der StVO ist schliesslich erlaubt.
Und wie bereits geschrieben, würde m.E. wohl nicht mal dieser Nachweis ausreichen, um mein Handy in Beschlag nehmen zu dürfen.
Denn hier würden sich meine schutzwürdien Persönlichkeitsrechte gegen die Beweissicherung in einem blosen OWI-Verfahren diametral gegenüberstehen.
Ich glaube daher nicht, dass sich ein Beamter auf dieses dünne Eis begeben wird, zu testen, ob er damit vor Gericht durchkommt.
M.W. hat sich aus diesem Grund bislang auch noch nie ein Beamter in der Situation einer banalen Verkehrskontrolle daran gewagt, ein Handy eines Verkehrsteilnehmers zu beschlagnahmen. Denn schliesslich geht es primär um die Zulässigkeit der Amtshandlung, nicht um das physikalische Durchführen derselben.
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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User seit 10.11.2011
| Geschrieben am 13.04.2013 um 21:07 Uhr  
| Hier geht es nicht um das "Was wäre wenn..." und dessen juristische Beurteilung, sondern der TE fragte nach Erfahrungen...und da kann man wohl zu diesem Zeitpunkt sagen, das ist noch niemandem passiert.
Im übrigen, wenn man sich mit seinem Navi vertraut macht und vor der Situation wirklich Angst, dann hat man (zumindest kenne ich das von meinen Navis so) die Option "Radarwarner" mit 3-4 Klicks in 3-4 Sekunden ausgestellt...dafür ist immer Zeit bis man anhält.
--
Gruß aus Hennef (bei Siegburg), Markus
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User seit 27.08.2012
| Geschrieben am 15.04.2013 um 09:15 Uhr  
| Also ich bin eigentlich der Meinung, das ein Beamter ohne Grund niemals den Wagen sowie deren Inhalte durchsuchen darf! Es wird zwar in den ganzen Reportagen immer so dargestellt, als wenn es Götter wären und alles dürfen, aber das ist definitiv falsch! Ausser natürlich man gestattet es den Beamten.
Was das durchsuchen das Smartphones angeht, so würde ich den Lockscreen aktivieren. Also so, das man ohne Pin nicht das Handy nutzen kann. Sollte der Beamte aus welchen Gründen auch immer das Handy in die Hand bekommen, so kann er damit nichts anfangen. Denn hier in Deutschland muss sich niemand selbst belasten. Das heißt also, die PIN muss man den Beamten nicht geben. Man sollte jedoch bedenken, das dieser evtl das Recht dann hat, das Handy zu beschlagnahmen. Ob das dann im eigenen Sinn ist muss jeder selbst wissen | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 13.12.2002
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 15.04.2013 um 13:08 Uhr  
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d-n-h schrieb:
Hier geht es nicht um das "Was wäre wenn..." und dessen juristische Beurteilung, sondern der TE fragte nach Erfahrungen...und da kann man wohl zu diesem Zeitpunkt sagen, das ist noch niemandem passiert.
Danke! Der Hinweis ist berechtigt. Bevor das hier noch mehr in denen-werd-ich's-zeigen-was-für-ein-toller-Hecht-ich-bin ausartet ...
--
Viele Grüße, Bernd
+++ MBSLK.de OktoBärFest 2013 - mit viel Spass in den Herbst +++
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