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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wer haftet bei dienstlichen Übernachtungen? |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 25.02.2013 um 19:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 25.02.2013 um 19:08 Uhr ]
N'abend,
ich hatte vor kurzem ein "unschönes" Erlebnis in einem Hotel tief im Osten (hätte aber auch im Westen passieren können ).
Zwischen 12 und 1 wurde ich 3x durch ein sehr lautes Geräusch wach. Nach dem dritten Mal hörte ich wie jemand auf dem Hotelflur fluchte "isch wörd noch örrö, seid eener Schdunde versuche isch hier de Dür zu öffn'..." Dann waren Schleifgeräusche und Stöhnen zu hören, schließlich hat sich die Person auf dem Flur schlafen gelegt (den Geräuschen nach).
Ich konnte danach leider kein Auge mehr zudrücken bis es um 3 Uhr noch mal so richtig heftig krachte. Das ließ vermuten, dass die Person nun kurzerhand die Zimmertür eingetreten hatte, um nicht auf dem Flur schlafen zu müssen. So war es dann auch.
Danach war dann immerhin Ruhe, und ich habe noch ein paar Stunden schlafen können.
Auf dem Weg zum Frühstück sah ich dann auch woher die ersten lauten Geräusche kamen. Der Typ hatte die Feuerlöscher aus den Haltern gerissen und eine Betontreppe runter bzw. in einen Blumenkasten geworfen. Im Eingangsbereich war ein Gesteck mit Glas zertrümmert worden.
Da ich demnächst noch mal ein paar Tage dort verbringen "darf", habe ich mich heute telefonisch bei der Besitzerin erkundigt, ob sicher gestellt ist, dass diese Person während meines Aufenthaltes dort nicht anwesend ist und ob sie ihre Schäden ersetzt bekommt.
Sie meinte dann, dass ich diesen Herrn ganz sicher nicht mehr treffen werde, da er nun Hausverbot bei ihr habe, und sie sei sicher, die Schäden ersetzt zu bekommen. Das Zimmer sei von einer "sehr renommierten Firma" für den Mitarbeiter gebucht worden, die sich nichts nachsagen lassen werde...
Das bedeutet dann wohl, dass sie die Schäden bei der Firma geltend macht, weil diese das Zimmer gebucht hat, ohne auf den Verursacher direkt zuzugehen. Evtl. kann diese Aktion somit ernsthafte Konsequenzen für den Mann haben, wobei ich da aufgrund der entgangenen Nachtruhe wenig Mitleid habe. Peinlich gegenüber dem Arbeitergeber dürfte das allemal sein. Ob es eine Abmahnung rechtfertigt, kann ich nicht sagen. Das wäre aber evtl. auch noch denkbar - meinten meine Kollegen.
Jetzt die Fragen:
- haftet zunächst die Firma als "Besteller" des Zimmers nach dem Motto: "wer die Musik bestellt, zahlt sie auch"?
- Und muss sie sich die Kosten ggf. später vom Mitarbeiter wiederholen?
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 25.02.2013 um 19:19 Uhr  
| Hi Guido,
schwierige Frage, hatten wir auch schon mal - nicht in der von Dir geschilderten Weise, aber eben auch mutwillige Sachbeschädigung.
Da war dann es so, dass das Unternehmen lt. Anwaltskonsulation nicht für vorsätzliche Sachbeschädigung eines Angestellten zur Haftung gezogen werden konnte, sondern dieser den Schaden selbst decken musste, bzw. versuchte, den Schaden von seiner Haftpflicht übernehmen zu lassen. Wie letzteres ausging, weiss ich aber nicht.
Auf jedenfall hat das Unternehmen den aufgelaufenen Schaden dennoch kurzfristig dem Geschädigten bezahlt, weil es schliesslich einen Ruf zu halten hat und hat sich dafür aber vom Verursacher ein paar Monate lang einen gewissen Betrag von dessem Lohn einbehalten.
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 25.02.2013 um 19:25 Uhr  
| Hi Guido,
da bringst Du mich auf einen ganz anderen Gedanken: was passiert denn, wenn ich als Veranstalter für MBSLK ein Hotel für die Gruppe buche und dann ein schwarzes Schaf dabei ist, der sich wie von Dir geschildert verhält (ist zwar rein theoretisch und kann bei MBSLKlern ja gar nicht passieren )?
Hafte ich dann? Dann müsste man in Zukunft vor Ausfahrten ja einen Benimm-Test machen ...
--
Viele Grüße, Bernd
+++ MBSLK.de OktoBärFest 2013 - mit viel Spass in den Herbst +++
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User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 25.02.2013 um 19:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 25.02.2013 um 19:28 Uhr ]
Hallo Guido,
ich denke, dass grundsätzlich der Verursacher haften muss, also der nette Mann mit dem Problem mit der Tür.
Als Hotelbesitzer würde ich mich aber auch an die Firma wenden. Das dürfte sicherlich der einfachere Weg sein, zumal dann, wenn die Firma dort öfters ihre Mitarbeiter unterbringt und die Sache aus der Welt schaffen will. Ob der Arbeitgeber dann seinen MA in Regress nehmen kann...keine Ahnung. Ich denke der AG kann sicherlich ne Menge Druck auf den MA ausüben, aber wenn sowas vor Gericht geht, dürfte es nicht so einfach werden.
Für eine Abmahnung dürfte der Vorfall m.E. auch nicht reichen, denn der MA hat keinen direkten Verstoss gegen arbeitsvertragliche Verplichtungen begangen.
Gruß
Thomas | Antworten
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| Geschrieben am 26.02.2013 um 19:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Beni am 26.02.2013 um 19:26 Uhr ]
wer im Zweifelsfall haftet, durftest du ja schon 'leidvoll' bei der Bezahlung der Getränkerechnung im Allgäu feststellen...
Geht es hier um den Verzehr in einer Unterkunft oder einen Restaurant-/Gasthausbesuch? Zumindest bei Zweiterem muss man im Zweifelsfall rein rechtlich gar nichts zahlen wenn Andere die Zeche prellen.
--
....im alltäglichen Leben Elchfahrer mit PseudoCabrioLamellendach.... | Antworten
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Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 26.02.2013 um 20:05 Uhr  
| Nur wirst dann als Veranstalter des Treffens in diesem Etablissement nicht mehr wirklich willkommen sein.
Das kenne ich von den diversen Treffen, für welche ich eine Zeitlang verantwortlich war.
Wenn Zechpreller unter den ehem. Kameraden dabei waren, habe ich die Differenz beglichen, da ich dort zum Einen persönlich bekannt war und zum Anderen auch später mal wieder im betreffenden Lokal gut essen wollte.
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004. | Antworten
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| Geschrieben am 27.02.2013 um 00:00 Uhr  
| Moin Guido
ich würde sagen: ja und ja.
Zuallererst wird der Besteller/Vertragspartner haften müssen. Hier die Firma. Der Verursacher wird dann sicher im Innenverhältnis von der Firma zur Kasse gebeten.
Zu den Ausfahrten. Sollte die Orga die Zimmer angemietet haben wird auch die Orga zuerst haftbar da ja das Vertragsverhältnis zw. Orga und dem Hotel entstanden ist. Sollten die Zimmer vor Ort durch den Gast bezahlt werden wurde ja nur eine Reservierung durch die Orga veranlasst. Dann kann der Gast auch separat zur Kasse gebeten werden.
Zu unbezahlten Getränkerechnungen sag ich mal nichts. Es gibt immer irgendwo "Zechpreller" und dann zahlt eben der Letzte am Tisch...bei einer Ausfahrt die Orga. Vielleicht könnte man da mit vorheriger Absprache zw. Orga und Wirtschaft etwas das Risiko minimieren. Auch die Bediensteten haben eine Art Aufsichtspflicht und sollten schon den Überblick behalten was an den einzelnen Tischen getrunken wird.
--
Grüße Ralph
"Auch Autos haben Gefühle" | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 27.02.2013 um 01:24 Uhr  
| Wollte noch anmerken, meine Treffen waren lange vor MBSLK - nicht, dass jemand mein Posting in den falschen Hals bekommt.
Bei mir ging es um Klassentreffen - und nicht alle der Mitschüler haben sich weiterentwickelt, musste ich lernen
--
Beste Grüsse
Hubert
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| Geschrieben am 27.02.2013 um 01:51 Uhr  
| @ Ralph
Muss denn die Orga zwingend "anmieten?" Reicht es nicht wenn sie reserviert und sich die Teilnehmer vor Ort selbst eintragen? Somit wäre die Orga bezügl. möglicher Haftung doch komplett ausgeschlossen.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Projekt LOUD´n`FAST...die Hauptsache ist und bleibt, dass die Leistung auch auf die Strasse kommt!
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