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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage bezügl. Unfall mit Firmenfahrzeug während der Arbeitszeit |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10872
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 07.12.2012 um 20:37 Uhr  
| Moin!
Eine gute Bekannte (examinierte Altenpflegerin) arbeitet übergangsweise im mobilen Pflegedienst.
Vor ein paar Tagen (letzten Sonnabend) ist ihr während der Arbeitszeit ein Depp in das Auto reingeknallt, er hat die Vorfahrt missachtet und den Wagen noch über den Bürgersteig geschoben bis zu einem anliegenden Gartenzaun. Der Wagen ist Schrott und sie wurde sicherheitshalber nach der polizeilichen Aufnahme in das KH gebracht, da sie über starke Kopf- und Nackenschmerzen klagte.
Nachdem sie ihre Chefin informiert hatte fragte die Chefin erst einmal was mit dem PKW los sei und ob sie die Schicht wenigstens noch mit einem anderen Fahrzeug beenden würde! Dazu schreibe ich besser mal nichts!
Lange Rede, kurzer Sinn:
Der Sachverhalt des Unfalles ist klar, sie ist schuldlos und hat Zeugen. Z.Zt. ist sie mit HWS krank geschrieben und leidet wirklich mit den Schmerzen, hat zum Glück aber keine weiteren Verletzungen davon getragen. Jetzt will sie die Versicherung des Unfallgegners natürlich auf Schmerzensgeld verklagen, ihr Handy ist auch Schrott (flog durch den Wagen, Display gerissen) - hat aber keine private Rechtschutz.
Ich bin der Meinung, dass der mobile Pflegedienst u.a. eine Rechtschutz-VS für solche Fälle haben muss und sie die VS der Firma dafür in Anspruch nehmen kann und darf. Allerdings ist die Chefin etwas dämlich (...siehe oben) und daher möchte sie bezügl. einer Firmenrechtschutz-VS nicht nachfragen - kann ich verstehen.
Wenn sie jetzt auf eigene Kosten zum Anwalt pilgert sollte sie ja im Normalfall in Vorkasse gehen müssen und die gegnerische VS muss anschließend die Kosten übernehmen. Sehe ich das jetzt richtig?
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.12.2012 um 20:57 Uhr  
| Wieso denn gleich Anwalt ?
Netter Brief an den Unfallgegner bzw. Versicherung...........
ciao
Ludo
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.12.2012 um 21:04 Uhr  
| Hi Olaf,
das läuft aber doch ganz klar über die Firma bzw. den Pflegedienst!
Ganz klar wird sich der Pflegedienst den Ausfall der Pflegerin vom Unfallverursacher bzw. dem seiner Versicherung zahlen lassen.
Dass die Pflegerin Schmerzensgeld will ist klar, auch dies wird von der Versicherung übernommen.
Bei meinem Unfall (7-fache Sprunggelenksfraktur) bei Leuten -die ihre Schneeräumpflicht nicht erfüllt haben- habe ich eine Rechtsanwältin eingeschalten, die sehr viel Geld für mich rausgeholt hat und die ich nicht bezahlen mußte, da ich ja nicht die Schuldige war. Selbst meine Ausfälle in meinem sogenannten Nebenjob wurden aufgelistet und vom Schuldigen bezahlt!
Also keine Bange, Antwalt wird von der Gegenseite bezahlt!
--
Herzlichst
Diana
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Beitrag von:
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Beiträge: 103
User seit 09.10.2012
| Geschrieben am 07.12.2012 um 21:21 Uhr  
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Olaf M schrieb:
Ich bin der Meinung, dass der mobile Pflegedienst u.a. eine Rechtschutz-VS für solche Fälle haben muss ...
Wenn sie jetzt auf eigene Kosten zum Anwalt pilgert sollte sie ja im Normalfall in Vorkasse gehen müssen und die gegnerische VS muss anschließend die Kosten übernehmen. Sehe ich das jetzt richtig?
Hallo Olaf
1. Eine Rechtsschutz-Versicherung ist keine Pflichtversicherung.
2. Nix Vorkasse. Die Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt zahlt selbstverständlich die KFZ-Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers.
Deine Bekannte soll sich schleunigst entspannen und zum Anwalt gehen. Sie könnte sich auch selbst um alles kümmern, aber in diesem Fall (Personenschaden) würde ich das nicht empfehlen.
--
Liebe Grüße vom Micha
SLK 280 - 06.2008 - Iridiumsilber / Gullwingrot | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 07.12.2012 um 22:02 Uhr  
| N'abend,
ein HWS ist im Vergleich zu einer 7-fachen Sprunggelenksfraktur eher als "Lappalie" zu bezeichnen, auch wenn's weh tut.
Das Schmerzensgeld wird dabei selten mehr als 3-stellig ausfallen. Ich würde es wie Ludo zunächst mit einem netten Brief versuchen. Den Anwalt kann man dann immer noch loslassen...Vorstrecken muss man nichts.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 07.12.2012 um 22:22 Uhr  
| Moin ihr!
Nun ja, der Arbeitgeber selbst hat nur Interesse an den verunfallten Fahrzeug und dem Arbeitsausfall der Mitarbeiterin - das Schmerzensgeld wird ihre Chefin nicht sonderlich interessieren. Die Art und Weise habe ich ja gepostet.
Ich habe ihr ja auch gesagt dass sie sich vorab entspannen soll und erst einmal abwarten was die VS des Verursachers anbietet, schliesslich gibt es da wohl einen "Regelsatz" für solche Verletzungen.
Das war ihr erster Unfall und sie ist natürlich völlig durcheinander und alles andere als die Ruhe selbst. Und das Thema HWS-Syndrom ist und bleibt am Ende immer ein Streitfall mit den Versicherungen, geht bei den Schweregrad los und endet in einer beachtlichen Spannbreite der gezahlten Schmerzensgelder. Daher wäre das Einschalten eines Anwaltes vorab m.E. immer wichtig und richtig.
Danke für eure bisherigen Hinweise.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 08.12.2012 um 10:33 Uhr  
| moin Olaf
....da wird die Rechtschutzversicherung immer als eine nicht notwendige Versicherung abgetan, nur wenn man sie in Anspruch nimmt, geht es in der Regel nicht um Kleinigkeiten.
Wir hatten vor kurzem in unserem Betrieb einen großen Schaden durch Fremdeinwirkung, die Versicherung des Betriebsinhabers kommt für alle Schäden (auch Verdienstausfall und Lohnvorzahlung) auf.
Bleibt die Frage wie umfangreich der Arbeitgeber deiner Bekannten seine Risiken versichert hat und ob er auch an seine Mitarbeiter dachte, s.o. ???
Nur...ohne Anwalt sind solche Dinge nicht zu regeln, schon gar nicht bei Ansprüchen an gegnerische Versicherungen.
In diesem Falle erteilt das Anwaltsbüro gerne Auskunft, wer die Kosten übernimmt und eine Erstberatung wird in jedem Falle nur kleines Geld kosten
Gruß Johann | Antworten
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| Geschrieben am 08.12.2012 um 10:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 08.12.2012 um 11:06 Uhr ]
Moin,
ich glaube hier geht jetzt einiges durcheinander.
das läuft aber doch ganz klar über die Firma bzw. den Pflegedienst!
- Die Ansprüche der Dame richten sich gegen den Verursacher und ganz klar nicht gegen den Arbeitgeber (Pflegedienst)
- Die meisten Selbstständigen und Betriebe haben keine Rechtsschutzversicherung, weil diese schlichtweg unbezahlbar ist für die meisten Gewerbetreibenden
- Wenn der Arbeitgeber auch noch eine Rechtsschutzversicherung für die Ansprüche seiner Angestellten gegen Dritte abschließen würde, wird es nicht nur noch teurer, sondern es entsteht möglicherweise auch noch ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.
Aus meiner Sicht kann man dem Pflegedienst hier wirklich keinen Vorwurf machen. Ich hatte auch noch nie einen Arbeitgeber, der meine zivilrechtlichen Ansprüche gegen andere durchsetzt.
Aber vielleicht wäre das gar nicht so schlecht. Ich werde mal fragen, ob mein Arbeitgeber nicht eine Verkehrsrechtsschutz für mich abschließen will.
Gruß
Guido
--
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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 08.12.2012 um 12:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 08.12.2012 um 12:35 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Aber vielleicht wäre das gar nicht so schlecht. Ich werde mal fragen, ob mein Arbeitgeber nicht eine Verkehrsrechtsschutz für mich abschließen will.
Moin Guido!
Ergo muss also nach gültigen Recht ein Mitarbeiter der ein Firmenfahrzeug bewegt eine eigene Rechtschutzversicherung haben und darauf achten das er als Fahrer eines Firmenfahrzeuges vertraglich dort auch mitversichert ist? Juristisch mag das ja stimmen, aber der Logik folgend ist das doch ziemlicher Schwachsinn wenn ich eine RSV primär für meine zivilrechtlichen Belange abschliesse - und dazu vll. noch verschiedene Firmenfahrzeuge bewege und die zwingend mit einfließen lassen muss.
Da die Schuldfrage aber klar ist denke ich, dass sie einfach eine "Bragogünstige" Erstberatung in Anspruch nehmen sollte und fertig. Die Firma wird bezügl. einer Schmerzensgeldforderung keine Ansprüche gg. die generische VS geltend machen, das ist dann ihr "zivilrechtliches Interesse" in Ausübung ihres Jobs. - naja.
Erinnert mich an die BG, die sich Firmenintern und für die Arbeiswege "interessiert", Pausenräume bzw. Sozialräume gänzlich ausschliesst...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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| Geschrieben am 08.12.2012 um 12:40 Uhr  
| Hi zusammen,
sorry Guido--------->natürlich habe ich mich da falsch ausgedrückt, klar geht die Pflegedienstleitung bzw. deren Arbeitgeber gegen den Fahrzeugschaden auf den Gegner zu.
Allerdings auch wegen den Ausfällen der Pflegerin bzw. die Ersatzmannschaft. Das ist nun mal so, dass ein Arbeitgeber auch seine Ausfälle geltend machen kann.
Ansonsten muß sich die Bekannte von Olaf nach wie vor selbst um ihre Erstattungen kümmern.
Da sie sicher beim behandelden Arzt den Unfall angegeben hat kommt auch die Krankenkasse auf sie zu und will den Unfallverursacher wissen, denn auch die Kasse will ihre Kosten ersetzt!
Unfallfreies und gemütliches WE!
--
Herzlichst
Diana
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