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Tipps und Technik R170 » » Thema: Frage zur 30 jährigen Durchrostungsgarantie |
Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 614
User seit 23.05.2011
| Geschrieben am 26.05.2011 um 14:42 Uhr  
| Hallo zusammen....
mal ne Frage z.o.g. Thema:
Mein 200K ist EZ 04/2000, mit 53500km auf der Uhr. Sämtliche Servicearbeiten wurden von der Vorbesitzerin bei MB gemacht. Jetzt habe ich beim Kennzeichenwechsel "Unterrostungen" an beiden unteren Kennzeichenhalterbefestigungen festgestellt. Weiterhin sind im Randbereich des Kofferraum Schließzylinders sowie unterhalb der Kennzeichenbeleuchtung Lackbläschen zu sehen!...
ist da Garantiemäßig etwas zu machen, oder stellt sich MB quer...
...wie sind eure Erfahrungen dazu...? | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 253
User seit 09.07.2009
| Geschrieben am 26.05.2011 um 14:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von airfanatic am 26.05.2011 um 14:49 Uhr ]
also meines Wissens gibts bis 11Jahre (Teil-) Kulanz, bei meinem 09/2000 gabs für 2 Kotflügel (vor dem ziehen) und ein Punkt am Kofferraumdeckel letztes jahr im April nichts mehr...
zudem ist es dann bei Teilkulanz meist so dass man anderswo billiger wegkommt als mit dem Eigenanteil bei MB...
also einfach mal nen kostenlosen Termin zur Rostbeschauung machen und dann wird man ja sehen. | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.05.2011 um 15:12 Uhr  
|
dave hd schrieb:
Hallo zusammen....
mal ne Frage z.o.g. Thema:
Mein 200K ist EZ 04/2000, mit 53500km auf der Uhr. Sämtliche Servicearbeiten wurden von der Vorbesitzerin bei MB gemacht. Jetzt habe ich beim Kennzeichenwechsel "Unterrostungen" an beiden unteren Kennzeichenhalterbefestigungen festgestellt. Weiterhin sind im Randbereich des Kofferraum Schließzylinders sowie unterhalb der Kennzeichenbeleuchtung Lackbläschen zu sehen!...
ist da Garantiemäßig etwas zu machen, oder stellt sich MB quer...
...wie sind eure Erfahrungen dazu...?
Servus,
es handelt sich ja um eine "Durchrostungsgarantie" und nicht um eine "Anrostungsgarantie"!
Hier mal ein OLG-Urteil dazu:
Keine Garantie gegen Durchrosten bei geringfügigem Rostschaden. Eine Neuwagengarantie gegen "Durchrostung" umfasst nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht jeden kleinen äußerlich sichtbaren Rostansatz. Unter einer "Durchrostung" ist mindestens eine "korrosionsbedingte, die Substanz erheblich schädigende Schwächung des Karosseriebleches" zu verstehen. Die Korrosion muss bereits ein solches Ausmaß erreicht haben, dass Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende Durchrostung zu verhindern. Rein optische und oberflächliche Beeinträchtigungen fallen auch bei einem Pkw der Premiumklasse nicht darunter. Urteil des OLG Stuttgart vom 14.10.2008 1 U 74/08 VRR 2009, 28 MDR 2009, 377
Gruss
Manfred | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.05.2011 um 15:50 Uhr  
| Mahlzeit,
nicht zu vergessen: Der Rost muss von innen kommen.
--
Gruß Odin,
Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT,Innocenti De Tomaso,Golf 1,Porsche 944,Golf2,W124-230E,Fiesta. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 8
User seit 31.03.2011
| Geschrieben am 26.05.2011 um 16:31 Uhr  
| Auf Kulanz nur mit vollen Buch und innherhalb der ersten 8 Jahre, meistens allerdings nur Teilkostenuebernahme, wenn nicht Erstbesitzer.
30 Jahre gilt nur fuer tragende Elemente, meistens Unterboden die DURCH-gerostet sind, von Innen nach Aussen.
Gilt nicht fuer aeussere Karosserieteile
Buch muss natuerlich auch hier voll sein...
Mit ihrer 30 Jahre "durchrost" Garantie hat Mercedes sich schon richtig Aerger eingeheimst, vom Verbraucherschutz bis sonst was... Kam sogar bis vor Karlsruhe soweit ich weiss, um den Begriff "Rost" zu definieren.
Inzwischen Geht jeder Antrag nach Maastrich.. ist also eigentlich egal zu welchem Haendler du gehst, Prozess ist bei allen gleich.
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