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Klatsch und Tratsch » » Thema: Maximale Tragkraft von Hebegaragen oder Doppelparker ??
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   Tyson

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Beiträge: 478
User seit 27.08.2004
 Geschrieben am 13.02.2011 um 13:56 Uhr   
Hallo und ein schönen Sonntag euch !

ich habe da mal ein spezielle frage:

wenn die tragkraft eine hebegarage oder auch liftparker ( doppelparker) usw, bei angegebenen 2000kg traglast liegen, wie hoch ist dann die tatsächliche tragleistung dieser ?

denke mal zur abnahme dieser angebenen traglast von 2000kg ........muss ja diese aus sicherheitsgründen bei weiten höher liegen im bezug tüv abnahme und dessen ausschreibung !?

sind es dann ca 2200kg? und würdet ihr ein fahrzeug von 2030 kg darauf absetzen und es als parker nutzen ??

hoffe mal ,man kann mir hier eine entsprechend auskunft geben, bzw. eure denkensweise darlegen

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Beiträge: 265
User seit 18.04.2007
 Geschrieben am 13.02.2011 um 17:11 Uhr   
Ich versteh solche Fragen immer nicht. Wenn draufsteht 2000 kg max, dann ist das die Höhe des Gewichts für Dauerbelastung. Stellste mehr drauf kannste die Anlage beschädigen. Vielleicht nicht beim ersten Mal aber möglicherweise später. Wenn bei Winterreifen max. 210 km/h draufsteht, dann platzt der auch nicht gleich wenn du einmal kurz 220 oder 230 fährst. Machste das ständig fliegste irgendwann mit Reifenplatzer von der Bahn. Oder beim MHD, manchmal kannste die Sachen noch Tage danach essen, manchmal bekommste bereits nach einem Tag nen flotten Otto.

Die Frage ist also vielmehr, willst du für eine mögliche Beschädigung und anschließende Reparatur aufkommen?

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   kauba1
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 Geschrieben am 20.02.2011 um 17:31 Uhr   
Hallo!
bei 2 t Tragkraft würde ich persönlich ohne Bedenken 2030 kg als Dauerlast draufstellen. Ich bin überzeugt, dass die Sachen mindestens mit einer Sicherheitsreserve von 10% (eher jedoch bis 30%) konstruiert sind. MfG Dieter.

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   Uncle Benz

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User seit 21.02.2009
 Geschrieben am 21.02.2011 um 10:10 Uhr   
Hi,
ich gehe auch mal davon aus, dass das Ding nicht zusammenkracht. Allgemein gilt aber, dass ein Gerät, dass ständig mit (über-) Maxmiallast genutzt wird, eher verschleißt.
Ist das eine Mietgarage ? Wenn sich irgendwann teure Reparaturen ergeben und der Eigentümer von der Überlast erfährt, wird's teuer für dich.

Grüße
Axel

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   Tyson

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Beiträge: 478
User seit 27.08.2004
 Geschrieben am 21.02.2011 um 10:28 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tyson am 21.02.2011 um 10:29 Uhr ]

Guten morgen

ja es ist eine mietgarage, als übergangszeit für 6 monate ! das mit der sicherheitsreserve hab ich mir auch so gedacht, hab auch schon einmal eine firma die für diese konstruktionen zuständig ist deswegen angeschrieben, aber null reaktion und keine antwort bekommen !

--
mit freundlichem Gruss Tyson

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 Geschrieben am 21.02.2011 um 17:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Herr der Kringel am 21.02.2011 um 17:04 Uhr ]



Ich bin überzeugt, dass die Sachen mindestens mit einer Sicherheitsreserve von 10% (eher jedoch bis 30%) konstruiert sind.



Bei dieser Art von technischem Gerät wird vermutlich ein Sicherheitsfaktor von 1,3 - 1,4 gewählt wenns nicht der billigste Schrott ist.
Allerdings wirst du mit einer Überbelastung wie schon erwähnt die Anlage schneller verschleissen. Und da wirken dann schon kleine Mehrlasten überproportional.
Ist das Gewicht von 2030kg das Leergewicht oder das Gewicht mit vollem Tank und allen Betriebsstoffen?

Warum sich die Leute nicht an Maximalangaben halten versteh ich aber auch nicht
Gruß,

HFF


EDIT: Dass du keine Reaktion bekommst erklärt ja wohl der gesunde Menschenverstand. Erstens wäre dann im Versagensfall die angeschriebene Firma eventuell angreifbar, da sie eine falsche Auskunft erteilte. Zweitens wirst du von Firmen sicher keine Informationen über Sicherheitsfaktoren und Konstruktionen bekommen, da dies imho Betriebs-KnowHow ist.

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"

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   Uncle Benz

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 Geschrieben am 22.02.2011 um 10:51 Uhr   
Hi,

du kannst ja mal nach den Tüv-Abnahmevorschriften googeln. Personenaufzüge werden glaube ich mit der 1,5fachen Nennlast geprüft (Fangvorrichtung). Das kann man aber nicht auf Garagen übertragen....

Ich würds jedenfalls nicht tun.

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   jot-we

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 Geschrieben am 22.02.2011 um 12:19 Uhr   


Herr der Kringel schrieb:



Ich bin überzeugt, dass die Sachen mindestens mit einer Sicherheitsreserve von 10% (eher jedoch bis 30%) konstruiert sind.



Bei dieser Art von technischem Gerät wird vermutlich ein Sicherheitsfaktor von 1,3 - 1,4 gewählt wenns nicht der billigste Schrott ist.
Allerdings wirst du mit einer Überbelastung wie schon erwähnt die Anlage schneller verschleissen. Und da wirken dann schon kleine Mehrlasten überproportional.
Ist das Gewicht von 2030kg das Leergewicht oder das Gewicht mit vollem Tank und allen Betriebsstoffen?

Warum sich die Leute nicht an Maximalangaben halten versteh ich aber auch nicht
Gruß,

HFF


EDIT: Dass du keine Reaktion bekommst erklärt ja wohl der gesunde Menschenverstand. Erstens wäre dann im Versagensfall die angeschriebene Firma eventuell angreifbar, da sie eine falsche Auskunft erteilte. Zweitens wirst du von Firmen sicher keine Informationen über Sicherheitsfaktoren und Konstruktionen bekommen, da dies imho Betriebs-KnowHow ist.

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"



Hallo zusammen,

Sicherheitsfaktoren sind nicht zwingend Betriebsgeheimnis sondern stehen oft in irgendwelchen Normen, für einen Großteil unserer Produkte (Bereich Lastaufnahmemittel) gilt z.B. die DIN EN 13155 in welcher steht min. 2 fache Sicherheit gegen plastische Verformung oder 3 fache Sicherheit gegen Bruch.

Im vorliegenden Fall wird es nur schwierig sein die geltende Norm herauszufinden, könnte mir aber vorstellen dass aufgrund der möglichen Gefährdung mehr als 1,3 ... 1,5 gilt.

Aber ich als Hersteller würde niemals sagen o.k. stell mal ruhig mehr als die zul. 2000kg drauf, das hebt schon.

--
Besser is das,
So denn, Jörg

***Der beste Beweis dafür dass es intelligentes Leben im Universum gibt ist dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen***

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 Geschrieben am 22.02.2011 um 15:55 Uhr   
Hi,
@ Uncle Benz:
Im Aufzugbau sind Sicherheiten von teilweise 4 - 5 normal soweit ich das noch weiß.
Kann ja morgen mal in den Normen nachschauen, vielleicht find ich was. Hab da über die FH ja Zugang dazu.

@ jot-we:
Denke nicht, dass da soviel mehr gilt. Ist ja nicht personengefährdend.
Gruß,

HdK

--
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   Tyson

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User seit 27.08.2004
 Geschrieben am 25.02.2011 um 12:06 Uhr   
hallo

und erstmal vielen dank für die vielen antworten und auch der gedankengänge!

habe jetzt mit der firma woehr telefoniert:

http://www.woehr.de/de/produkte/parklift/index.php

einer der größten anbieter solcher produkte, und mich mit einen techniker von dort verbinden lassen!

er meinte ,er könne dazu nur diese angaben machen , das die traglast bei 2000kg liegt wie angeschrieben! und man sich daran halten muss !

genaueres könne er mir nicht weiter sagen usw usw..

aber wenn er sich darauf stellen müsste, würde er sich keine gedanken über die 30 kg mehrbelastung machen !

PS: das fahrzeug hat ein gewicht von ca 2030 kg mit 25 % tankbefüllung , und das soll auch so einbehalten werden !

--
mit freundlichem Gruss Tyson

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