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... ist OFFLINE
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User seit 29.06.2006
| Geschrieben am 27.10.2009 um 21:09 Uhr  
| Hallo,
mein "Kleiner" fängt an zu rosten. Es ist zwar noch in einem sehr frühen Anfangsstadium, aber trotzdem kann man an beiden Radkästen innen kleine Rostbeulen erkennen.
Meiner ist ein 2004er (Erstzulassung 31.08.2004). Ich war am 25.08.09 bei meinem Mercedes-Händler. Dort wurden die Stellen fotografiert und eine Anfrage gestartet.
Ich habe also die Fünfjahresfrist eingehalten.
Heute (!!!) habe ich endlich Bescheid bekommen.
Ich muss 20 % selbst bezahlen !!!
Angeblich, weil ich nicht alle Kundendienste bei Mercedes machen ließ (diese machte ein längjähriger "Mercedes-Meister", der ein absolutes Genie ist und nun selbstständig ist).
Das kann doch nicht wahr sein. Kundenfreundlichkeit und Kulanz sieht anders aus. Noch dazu konnte mir der Mercedes-Händler nicht sagen, wie viel diese 20 % für mich ausmachen. Er schätzte 250 - 300€. Er habe mit Rost bei den neuen SLKs keine Erfahrung. Bei anderen Modellen könne er genaue Angaben machen.
Hat noch jemand hier Probleme mit Rost ?
Glaubt ihr, dass ich mit einem Schreiben an das Beschwerdemanagement Erfolg haben werde ?
Viele Grüße
Schwoarzer | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 27.10.2009 um 21:52 Uhr  
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schwoarzer schrieb:
Hat noch jemand hier Probleme mit Rost ?
N'abend,
den anderen Thread zum Thema Rost hast du sicher nicht übersehen. Dass MB keine Kulanz mehr gewährt, wenn die Kundendienste nicht abgestempelt sind, ist nichts neues in letzter Zeit.
Rost am Radkasten ist aber neu. Kannst du bitte mal ein Foto von der Roststelle posten?
Gruß
Guido
--
*** C220CDI Avantgarde schwarz/schwarz *** | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 232
User seit 03.08.2004
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 431
User seit 07.03.2008
| Geschrieben am 30.10.2009 um 14:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von miata am 30.10.2009 um 15:00 Uhr ]
Versteh ich net warum Du Dich aufregst...
Es ist doch völlig klar...kein Stempel von der Niedelassung, keine 100%ige Kostenübernahme.
Meinst die von MB haben nichts anderes zu tun als zu untersuchen, ob Dein Spezi nun qualifiziert genug ist/war oder nicht?!
Qualifizierte Werkstätten hätten ja den Rost noch frühzeitiger entdecken können und so kostengünstiger vorbeugen.
Versetzt Dich einfach in die Lage von Mercedes.
--
ehemaliger miata-Fan
Micha
Tübingen | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 383
User seit 30.03.2004
| Geschrieben am 30.10.2009 um 15:44 Uhr  
| Hallo,
der Rost im Radkasten ist zwar ärgerlich, nur ist ein "selbstbehalt" von 20% nur verständlich wenn die Wartung nicht nach Vorgaben/Vertragswerkstatt durchgeführt wird.
Die Kunden wo regelmäßig die Vertragswerkstatt besuchen hätten ja sonst gar kein Vorteil bzw. würden sich Fragen warum zur Vertragswerkstatt.
Gruss chris | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 30.10.2009 um 15:56 Uhr  
|
Qualifizierte Werkstätten hätten ja den Rost noch frühzeitiger entdecken können und so kostengünstiger vorbeugen.
Versetzt Dich einfach in die Lage von Mercedes.
--
ehemaliger miata-Fan
Micha
Tübingen
Die Betonung liegt hier wohl auf "hätten können"
Ich weiß zwar nicht was ein 1000 euro teurer Ölwechsel welcher sich dann Service nennt mit dem Rost an der Karosserie zu tun haben soll, jedenfalls wird es schamlos vom Hersteller ausgenutzt sich dann so aus der Verantwortung zu ziehen.
Dann sollte auch nicht Vollmundig mit 30 jahren Rostgarantie oder wie es auch immer genannt um umschrieben wird um die Gunst der Käufer geworben werden.
Hier besteht meiner Meinung nach extremer handlungsbedarf seitens des gesetzes das hier nicht mehr mit halbwahrheiten der Kunde hinters licht geführt werden kann.
Was nützen mich Vollmundige Sprüche wie Verzinkt etc. wenn die Karre nach kurzer Zeit blüht und ich dann mit den Kosten da stehe nur weil ich nicht bereit war meinen Ölwechsel beim Vertragshändler machen zu lassen?
--
möge die Macht mit euch sein
Jeder Rechtschreibfehler ist beabsichtigt.
In der richtigen Reihenfolge ergeben sie
die magische Formel zu Verwandlung von
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User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 01.11.2009 um 17:07 Uhr  
| Hallo Schwoarzer,
an beiden Radkästen ist in dem Fall eine etwas schwammige Ortsangabe. Wenn Du uns schon kein Foto von der Schadstelle zeigen kannst oder willst, dann wäre es trotzdem schön, wenn Du bitte mal genauer erklären würdest, wo es denn genau rostet.
In den vorderen oder hinteren Radkästen?
Sieht man die Stelle einfach so von außen oder muss man dazu die Räder oder gar die Innenkotflügel abmontieren?
Gruß
Günther | Antworten
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Beiträge: 3675
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 02.11.2009 um 21:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 02.11.2009 um 21:10 Uhr ]
Auch wenn der Rost ärgerlich ist, keine Frage.
Zur Klarstellung
Der Gesetzgeber verlangt bisher nur eine Sachmängelhaftung, wobei es dort gilt: bis 6 Monate nach Übergabe wird der Fehler als Herstellfehler ohne Nachweis betrachtet. Ab 7 Monate bis 2 Jahre muss der Sachmangel als Herstellfehler vom Kunden bewiesen werden.
Daraus haben die Hersteller nun mehr oder weniger freiwillig eine 2-jährige Garantie gemacht, weil es zu viele Missverständnisse mit dem Begriff Sachmängelhaftung gab.
Für den Rostschutz sind die Garantien noch länger.
Die Garantien sind aber, wie schon erwähnt, freiwillige Leistungen des Herstellers und damit kann er durchaus "Gegenleistungen" wie den regelmäßigen" Werkstattbesuch verknüpfen.
Also nichts mit: .. der Gesetzgeber müsste.. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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