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Klatsch und Tratsch » » Thema: Polizeikontrolle auf Privatgrundstück zulässig?
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   Olaf M

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Beiträge: 10871
User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 01.10.2009 um 17:39 Uhr   
Moin!

Eine Bekannte von mir wurde am Abend auf ihren Weg nach Hause von der Rennleitung verfolgt (war schon später und sie war hier auf den Dörfern wohl "dummerweise" die Einzigste die hier gerade rumfuhr).

In der Wohnsiedlung (Eigentumshäuser/Reihenhäuser) hat sie einen Garage auf einem privaten Gemeinschaftsgrundstück (ca. 20. Eigentumsgaragen), das Garagengrundstück ist nicht nicht eingezäunt.

Als sie vor ihrer Garage stand fuhr die Rennleitung ebenfalls auf das Grundstück und machte eine allgemeine Verkehrskontrolle und sie musste einen Alkoholtest machen.

Da sie a) sowieso kein Alkohol trinkt und b) nicht weiter auffällig gefahren und c) nicht auf den Mund gefallen ist sagte sie den Beamten, dass sie sich hier auf einem Privatgrundstück befinden und sie mit dieser Kontrolle nicht unbedingt einverstanden ist. Natürlich hat sie am Ende klein bei gegeben - war aber trotzdem ziemlich erbost bezügl. des Sachverhaltes.

Ich habe jetzt zwar einiges gegoogelt - bin aber noch nicht über eine ganz klare Aussage zum Sachverhalt gestoßen.

Ergo: Ist eine VK und ein Alkoholtest ohne vorheriges, auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auf einem privaten Grundstück rechtens?

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
5. Jahre mit geupten 230FL, aktuell mit 32er Asphaltbrenner unterwegs...

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   juppi64

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Beiträge: 97
User seit 05.05.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 01.10.2009 um 17:55 Uhr   
Hallo olaf,

ich denke schon, dass es legal ist!

ein bekannter von mir wurde auch "verfolgt" und er hat sein auto sogar schon in der garage abgestellt. als er ins haus wollte, wurde er zum pusten gebeten und siehe da - allohol!

nicht viel, aber es reichte für ein mehrwöchiges fahrverbot!

hatte diesbezüglich vor gericht keine chance!

aber in bayern laufen die uhren eh' andersrum!

--
Grüße aus dem bayrischen Nordschwaben.

Juppi

200er PreFL, silber/scarlet-rot, EZ 11/99, Supersprint Oval

* * *

Behandle dein Auto nie wie eine Frau, sondern liebe es!!!

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   TealC



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Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 01.10.2009 um 18:00 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 01.10.2009 um 18:01 Uhr ]

Moin !

Also erstmal ist egal ob es ein Privatgrunstück ist, denn erst nach der Kontrolle stellte sich heraus, das die Überprüfung halt ohne Ergebnis blieb. Einen Verdacht hatten sie anscheinend sonst hätten sie nicht überprüft !

Außerdem können die dich sogar noch aus dem Haus holen, wenn die der Meinung sind Du hast getrunken und sie haben dich im öffentlichen Verkehrsraum fahren sehen.

Als Beispiel, du fährst Besoffen durch die Gegend, dann rettet es dich nicht, das Du auf dein Grundstück gefahren bist oder ggf schon in der Haustür verschwunden bist, solange Sie dich das Fahrzeug haben führen sehen. Können Sie dich auch auf dem Grundstück kontrollieren, sogar in deiner Wohnung.

Wenn sich im Nachhinein der Verdacht als unbegründet erweist ist das halt so. Hätte aber auch anders sein können.

So und was ist nun kein auffälliges Fahrverhalten ? Wenn die beiden Beamten der Meinung waren am Fahrstiel deiner Bekannten stimmt was nicht, dann war das halt so.

Da reicht schon ein zu kurzer Stopp am Stoppschild, oder den Blinker nicht gesetzt.

Gruß

Teal´C



--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

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Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...

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   ABC

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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 01.10.2009 um 18:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 01.10.2009 um 18:20 Uhr ]

Hallo Olaf,

die beiden Punkte sind völlig unabhängig voneinander:
1. Eine Verkehrskontrolle ohne Verdacht ist sicherlich zulässig.
2. Die Polizei darf nicht auf private Grundstücke? Na prima, dann könnte ja jeder bei einer Alokholkontrolle auf die nächstbeste Hauseinfahrt fahren und dann der Polizei "ätschi bätschi" zurufen.

PS, @TealC:


...Fahrstiel deiner Bekannten...


Ich will ja nicht wissen, was die während der Fahrt im Auto macht Fahrstil im Sinne von Fahrweise schreibt sich ohne ie

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
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   convertible

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Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
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 Geschrieben am 01.10.2009 um 18:32 Uhr   
@ABC, ......der war mal getzt richtig gut.......

´´My home is my castle´´ gilt hier natürlich nicht.

Gruß

--
Convertible
............................................................
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   hal9000

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Beiträge: 3683
User seit 17.03.2007
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 Geschrieben am 01.10.2009 um 18:46 Uhr   
Hal.lo,

bei "Gefahr im Verzug" darf die Polizei, nach den jeweiligen Landes-Polizeigesetzen, natürlich auch in Privatbesitz eindringen.

Für einen "guten" Polizisten - der ohnehin mindestens 24 Stunden pro Tag im Dienst ist... - ist im Zweifelsfall natürlich IMMER Gefahr im Verzug.

Grundrechte??? - "Na jetzt aber; wer nix zu verbergen hat, braucht doch auch keine Grundrechte, gell?"

Verhältnismäßigkeit??? - "Wollen Sie hier vielleicht Ärger machen und Widerstand leisten...?"

--
Herzliche Grüße!

Hal

---------

Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel!
(Bertrand Russel)

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   monislk350

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Beiträge: 79
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 Geschrieben am 02.10.2009 um 10:13 Uhr   
Guten Morgen,
ich sehe das etwas anders.
Sie sind nicht berechtigt in dein Haus oder Wohnung zu kommen.Es sei denn, sie haben einen Durchsuchungsbefehl. Ist das nicht der Fall, was sehr wahrscheinlich ist und du es bis ins Haus/Wohnung schaffst musst du dich nicht "zuerkennen" geben. Dann haben sie nur die Möglichkeit der eine Vorladung zu hinterlassen. Anders ist es, wenn der ZOLL klingelt.

DIE POLIZEI DARF DEIN EIGENTUM NICHT BETRETTEN , wenn kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.



--
SLK fahren ! Die schöne Art einen Ledersessel von "A" nach "B" zu bewegen.

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   SLK172

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 Geschrieben am 02.10.2009 um 10:18 Uhr   
Ein Garagenhof ist keine Wohnung, und natürlich darf die Polizei das.

Gruß

Guido

--
*** C220CDI Avantgarde schwarz/schwarz ***

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   monislk350

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Beiträge: 79
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 Geschrieben am 02.10.2009 um 10:27 Uhr   
Ein Garagenhof ist natürlich keine Wohnung. Ein Grundstück mit Garage ist wohl Eigentum und da darf sie es nicht ! Blödsinn ... aber egal, lass sie rein .... ICH ! NICHT !

--
SLK fahren ! Die schöne Art einen Ledersessel von "A" nach "B" zu bewegen.

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   TealC



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Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 02.10.2009 um 10:35 Uhr   



DIE POLIZEI DARF DEIN EIGENTUM NICHT BETRETTEN , wenn kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
--
SLK fahren ! Die schöne Art einen Ledersessel von "A" nach "B" zu bewegen.



Falsch und GANZ GROSSER IRRTUM !

Die Polizei darf dein Haus nicht durchsuchen, aber betreten und dich sogar verhaften, wenn gefahr im Verzug ist wie es so schön heisst.

Das bedeutet nochmals: Wenn Du besoffen von deinem Auto ins Haus und direkt ins Schlafzimmer torkelst, können die dich sogar aus dem Bett holen !!!

Jeder Polizeibeamter darf Privateigentum betreten, wenn er einen konkreten Verdacht hat. Er darf aber nicht deine Wohnungstür aufbrechen wenn Du ein Stoppschild überfahren hast.

Gruß

Teal´C

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