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Tipps und Technik R170 » » Thema: Gutachten Xenon-Nachrüstung (wer versteht das?) |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 49
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 21.04.2003 um 07:58 Uhr  
| Hallo Leute,
hab vor geraumer Zeit mal bei Ebay so ein Gutachten ersteigert (waren nur 3 Euro), aber ich verstehe nicht wirklich, was da eigentlich gesagt wird. Vielleicht gibt es hier jemanden, der was damit anfangen kann? Ich tippe das Gutachten (das eigentlich ein Brief ist) hier ab, ich hoffe das ist nicht verboten?? Also hier das Stück Papier:
VON: Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
AN: Bekannte Firma die Nachrüstsätze bietet und auch Zulieferer der Automobilindustrie ist (den Namen lasse ich mal lieber weg)
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist grundsätzlich bereit, für Abblendscheinwerfer mit Gasentladungslampen nationale Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG'en) - auch für Nachrüstungen - nach den geltenden Bestimmungen zu erteilen.
Eine Ausstattung der so nachgerüsteten Kraftfahrzeuge mit automatischen Leuchtweitenregelungen und Scheinwerferreinigungsanlagen wäre vor allem bei Scheinwerfern mit Projektionssystemen sinnvoll, diese kann jedoch aufgrund der nationalen Vorschriften nicht gefordert werden.
Nachweise zu EMV-Verträglichkeit für diese Systeme sind durch Genehmigungen nach Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EWG zu erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Hm, und nun? Was bedeutet das? Vermutlich nichts, oder? Oder kann ich in meinen Pre-FL nun Xenon einbauen, ohne etwas befürchten zu müssen?
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
| Geschrieben am 21.04.2003 um 08:26 Uhr  
| Hi,
was immer das bedeuten mag; ein Gutachten ist das jedenfalls nicht, nur ein allgemeines Laberschreiben ohne konkreten Bezug auf bestimmte Produkte. Das KBA (sollte das Schreiben echt sein) teilt lediglich mit, daß grundsätzlich eine Nachrüstung möglich ist und verweist auf Genehmigungserfordernisse für den Einzelfall. Nachrüstung wäre also allein mit diesem Schrieb nicht zulässig. Und soweit ich weiß, gibt es bisher keinen Hersteller, der eine legale Nachrüstung anbietet, oder? Machbar ist natürlich alles, auch die automatische Leuchtweitenverstellung etc., aber offenbar scheut man den Aufwand.
Bye
Peter
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1551
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.04.2003 um 09:52 Uhr  
| Hallo,
auch ich habe immer eine Kopie dieses Textes im Auto liegen, ich meine ich hätte ihn sogar hier irgendwo aus dem Forum. Ich fahre jetzt seit ca. 1,5 Jahren mit den nachgerüsteten Xenonscheinwerfern, allerdings hat es noch nie eine "kritische" Situation gegeben. Das eigentl. Problem bei meiner "Nachrüstung" besteht aus meiner Sicht darin, dass die Scheinwerfer derzeit gar nicht verstellbar sind, da die Xenons wegen der automatischen Leuchtweitenverstellung keinen Anschluß für die Unterdruckverstellung haben. Ich war auch schon ein paar mal davor die Teile wieder rauszunehmen (ist eine Sache von 30 Minuten) aber ich konnte mich einfach nicht davon trennen. Spätestens in 1,5 Jahren beim Tüv wird es dann wohl soweit sein... | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.04.2003 um 09:57 Uhr  
| Hallo,
auch ich habe immer eine Kopie dieses Textes im Auto liegen, ich meine ich hätte ihn sogar hier irgendwo aus dem Forum. Ich fahre jetzt seit ca. 1,5 Jahren mit den nachgerüsteten Xenonscheinwerfern, allerdings hat es noch nie eine "kritische" Situation gegeben. Das eigentl. Problem bei meiner "Nachrüstung" besteht aus meiner Sicht darin, dass die Scheinwerfer derzeit gar nicht verstellbar sind, da die Xenons wegen der automatischen Leuchtweitenverstellung keinen Anschluß für die Unterdruckverstellung haben. Ich war auch schon ein paar mal davor die Teile wieder rauszunehmen (ist eine Sache von 30 Minuten) aber ich konnte mich einfach nicht davon trennen. Spätestens in 1,5 Jahren beim Tüv wird es dann wohl soweit sein... | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1551
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.04.2003 um 11:00 Uhr  
| Hallo,
theoretisch ist es ja so: Du kannst die Xenonscheinwerfer sogar relativ einfach nachrüsten und wenn Du zum TÜV müßt Du entweder die normalen Scheinwerfer wieder einbauen oder hoffen das der TÜV-Prüfer es nicht merkt (die Chance ist allerdings sehr klein). Im normalen Alltag z.B. bei einer Polizeikontrolle fällt das definitiv auch nicht auf.
Ich habe einen Bekannten der hat sich in seinen 5er E39 BMW Xenon nachgerüstet und weil er vorher schon eine Schweinwerferreinigungsanlage hatte hat es nicht ein mal der TÜV gemerkt.
Den Gesetzgeber verstehe sowieso wer will, denn wenn ich heute z.B. einen neuen 3er BMW mit Xenon in U.S. Ausführung bestelle dann kommt der normalerweise auch ohne Scheinwerferreinigunsanlage und der darf dann ganz legal auf deutschen Straßen fahren...
Fakt ist allerdings: Wenn es hart auf hart kommt (z.B. selbstverschuldeter Unfall) rettet Dich keines dieser Gutachten die im Internet kursieren.
Gruß
Christoph | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 21.04.2003 um 11:11 Uhr  
| Darf ich mal die Frage nach dem Sinn solcher nachgerüsteter Xenons aufwerfen? Laut entsprechender Postings im alten Forum bringen schon die original DC-Xenonleuchten gegenüber dem schon sehr guten konventionellen Abblendlicht kaum Vorteile bei der Ausleuchtung, vom mehr oder weniger sympathischen 'Linksspurdrängler-Bonus' mal abgesehen. Bei Nachrüst-Systemen gar glaub ich kaum, daß die an die serienmäßige DC-Qualität rankommen.
Bezüglich des Gutachtens verstärkt sich mein Eindruck, daß man von Autozubehör via eBay langsam mal die Finger lassen sollte, nach all diesen 'Gutachten', 'Serviceanzeigen-Rückstellanleitungen', schlecht zu verlegenden Einstiegsleisten oder gar 'Tuningschnüren'...
Gruß
Micha | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19094
User seit 26.07.2000
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.04.2003 um 11:41 Uhr  
| Ich hatte mich vor kurzem mal mit einem TÜV Prüfer über das Thema unterhalten. Er sagte, daß vor kurzem ein Unfall aufgrund von Blendung durch Xenon in einem dafür nicht vorgesehenen Scheinwerfer passiert ist. Sprich Golf 2, Calibra, usw. Daher erlischt die Betriebserlaubnis. Ich würde zwar mal sagen der Unfall könnte auch bei serianmäßigen Scheinwerfern passiert sein, aber die Tatsache daß hier Xenonlampen nachträglich eingebaut waren, haben den Ansatzpunkt für ein Verfahren ergeben.
Ich wollte mir die Scheinwerfer auch schon nachrüsten, weniger wegen der Ausleuchtung sondern wegen dem Status auf der linken Spur. Aber wenn man alles für und wieder abwägt ist mir das Risiko einfach zu hoch.
Gruß
Gregor | Antworten
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