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| Geschrieben am 19.05.2009 um 19:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 19.05.2009 um 19:40 Uhr ]
Hallo zusammen,
heute hatte ich ausdrücklich alkoholfreies Hefeweizen geordert und versicherte mich beim Servieren in der Gaststätte auch noch einmal ausdrücklich deshalb. Irgendwie kam es mir trotzdem nachher so vor, als wenn mir leicht schwummrig wäre.
Daher die Frage: Was meint Ihr, wer haftet, wenn ein Autofahrer ungewollt alkoholisiert ist, weil der Wirt fälschlicherweise normales statt alkoholfreiem Bier serviert hat, und dieser dann kontrolliert wird oder gar einen Unfall verursacht? Sprich, muss man Alkohol sicher schmecken können oder immer ein Alkoholometer dabei haben?
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch! | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.05.2009 um 20:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Winterhasser am 19.05.2009 um 20:17 Uhr ]
Gruß an Dich, ABC,
wenn´s schwummrig ist, besser mit´m Taxi weiter.....
Spaß beiseit´, die Grünen (mittlerweile z.T. auch blau) werden schmunzeln, dem Wirt was anhängen wird auch nicht laufen.
Wenn Du Weizenbier magst, laß Dir einfach die Flasche mit ´nem Glas bringen, so zum Nachgucken.
"Eine Minimaldosis Alkohol schafft erst die perfekte Einheit zwischen Mensch und Maschine" (Harralt Juhnge)
(@ Ralph: Spitze, volle Punktzahl....
Grüße vom Urquell | Antworten
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| Geschrieben am 20.05.2009 um 15:25 Uhr  
| Hallo,
ich meine, wenn du selbst eine Alkoholwirkung feststellst und trotzdem noch fährst, dürfte dies Fahrlässigkeit bedeuten. Wirt ist dann sicher raus - abgesehen davon, daß ja auch Gläser am Tisch vertauscht worden sein können. Die Beweislage dürfte jedenfalls generell sehr kompliziert sein...
Mir und meiner Band ist übrigens mal das Gegenteil passiert: Einmal jährlich fahren wir zu einem Arbeitswochenende nach Holland in ein kleines Wochenendhaus um neue Stücke auszuprobieren. Eine 30l-Faß Bier (richtiges Pils) gehört selbstredend dazu. Vor 5 Jahren hatten wir uns dann auch wieder für den Rest des ersten Abends fürsorglich um den Inhalt gekümmert. Prima Stimmung, spät ins Bett - alles wie immer. Am nächsten Morgen waren dann alle verdächtig früh aus der Koje, fit und federnden Schrittes wurde das Frühstück bereitet. Am Tisch dann der Erfahrungsaustausch: bei nicht einem auch nur die leichtesten katerbedingten Einschränkungen oder gar Ausfälle, obwohl jeder so seine 3-4 Liter getrunken hatte. Zudem konnte sich niemand daran erinnern, in der Nacht mal das Gefühl gehabt zu haben, betrunken gewesen zu sein. Der sofort eingeleitete Biertest ergab dann ziemlich eindeutig: Alkoholfreies, auch wenn sich das wegen der schon leicht eingetretenen Schalheit des Restes nicht 100%ig sagen ließ. Der Händler schwor zwar später Stein und Bein, das könne nicht sein, er habe auf jeden Fall normales Pils geliefert, ein Vertauschen der Fässer bzw. der Verschlußkappen bei der Abfüllung konnte er aber auch nicht ausschließen.
Schöne Grüße
Waldemar
--
200er PreFL/2000, silber, (fast) alles original.
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| Geschrieben am 20.05.2009 um 15:43 Uhr  
| Hallo Heftpflaster,
das leicht schummerige Gefühl kann aber auch von den sonstigen Gärprodukten stammen, da brauchts kein Alkohol für - ich kenne das Mattigkeitsgefühl nach dem Genuss bestimmter alkoholfreier Biere auch, v.a. wenn ich schon von vorneherein müde oder dank aufziehender Erkältung o.ä. Dingen geschwächt war. Vielleicht war's das bei Dir?
Gruß
Michael | Antworten
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