.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zu Mahnbescheid und ladungsfähiger Adresse
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.04.2009 um 11:02 Uhr   
Hallo,

bei einem eBay-Verkauf war ich etwas unvorsichtig und habe die Ware vor Eintreffen des Geldes verschickt. Es geht allerdings um einen eher kleinen Wert.

Der Käufer hat nun leider bis heute (mehr als 3 Wochen) nicht reagiert und die Ware nicht bezahlt. Alle Aufforderungen per Mail wurden ignoriert, eine letzte Mahnung per Einschreiben hat er von mir vor ein paar Tagen erhalten, die Frist läuft nächste Woche ab.

Ich plane nun als nächstes einen Mahnbescheid und habe dazu eine Frage: nach meinen Recherchen handelt es sich um einen Diplomanden, der in einer Art Gästehaus eines Instituts wohnt. Diese Adresse war bei eBay hinterlegt. Nach meinem Kenntnisstand kann der Arbeitsplatz durchaus eine ladungsfähige Adresse sein, da man davon ausgehen kann, dass hier ein Dokument in angemessener Zeit zugestellt werden kann (§ 180 ZPO).

Fragen:

-ist der Vermieter (in diesem Fall das Institut) verpflichtet Auskunft zu geben, ob diese Person dort überhaupt noch wohnt?

- wenn er dort nicht mehr wohnen sollte: wie bekomme ich den Erstwohnsitz raus, wenn ich sein Geburtstdatum nicht kenne?

Gruß

Guido



--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   ABC

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 21.04.2009 um 12:50 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 21.04.2009 um 12:52 Uhr ]

Hallo Guido,

das ist eines meiner Spezialthemen, weil ich Mahnbescheide für meine Firma seit Jahren alle selbst durchführe (ohne Rechtsanwalt).

Den Mahnbescheid kannst Du überall dorthin zustellen lassen, wo auch ein normaler Brief an den Schuldner ankommt. Wenn das Einschreiben also kürzlich angekommen ist, sollte auch der Mahnbescheid ankommen (läuft bei der Post als "Postzustellauftrag"), sofern der Typ nicht ganz kurzfristig abgehauen ist. Den gemeldeten/offiziellen Erstwohnsitz brauchst Du also nicht unbedingt.

Wenn er nun abhaut und einfach umzieht, bekommst Du den neuen Wohnsitz gegen Gebühr von 7-10 Euro über das zuständige Einwohnermeldeamt, praktischer ist aber z.B. http://www.ewoma.de - aber nur, wenn er an der alten Adresse auch gemeldet war und sich an der neuen Adresse angemeldet hat (das Geburtsdatum wird dazu nicht zwingend benötigt, nur optional). Wenn er an der alten Adresse nicht gemeldet war, kommst Du nur durch eigene Telefonbuch- und Internetrecherchen weiter.

Das ist das Zivilrecht. Die Kosten musst Du jeweils vorstrecken, der Schuldner muss sie Dir dann zusammen mit dem geschuldeten Betrag erstatten. Wenn Du ihn allerdings nicht mehr erwischst oder er pleite ist, bleibst Du darauf sitzen. Der Mahnbescheid kostet 23 Euro, die spätere Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht) nochmal ca. 20 Euro. Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid geht es vor Gericht, das kostet nochmal 52 Euro (alle Gebührenangaben gelten nur bis zu bestimmten Streitwerten, für bis zu 250 Euro und wohl noch etwas mehr).

Unabhängig davon kannst Du natürlich auch strafrechtlich vorgehen, per Strafanzeige wegen Betrugs bei jeder beliebigen Polizeidienststelle. Das kostet Dich nichts und führt manchmal auch zur Zahlung seitens des Schuldners.

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an ABC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.04.2009 um 13:13 Uhr   
Hallo ABC,

vielen Dank erst mal für deine ausführlichen Hinweise. Ich komme dann evtl. später noch mal mit weiteren Fragen darauf zurück. Im Moment erscheint es mir zu unsicher, den Mahnbescheid an dieses Gästehaus zu schicken, auch wenn das Einschreiben nachweislich dort angekommen ist. Die einzelnen Adressen sind nur mit "Wohnung xy" bezeichnet, und laut der Webseite werden Wohnungen auch an mehrere Personen als eine Art WG vermietet.

Es ist also nicht auszuschließen, dass die Person dort nicht mehr wohnt. Dass sie dort gemeldet ist, glaube ich mal gar nicht, wer meldet sich als Diplomand schon für ein paar Monate irgendwo an.

EWOMA geht leider nur für Gewerbekunden.

Ich werde jetzt das zuständige Einwohnermeldeamt anschreiben und sehen ob die mir weiterhelfen können und das Institut fragen, ob die Person dort noch als Mieter wohnt und/oder ggf. als Diplomand beschäftigt ist. Wenn die Adresse wasserdicht ist, folgt der Bescheid...

Gruß

Guido

--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   ABC

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 21.04.2009 um 13:17 Uhr   
Hallo Guido,

wie gesagt, wenn normale Post ankommt, kommt auch der Mahnbescheid an. Der geht ja auch über die Post.

Zudem kannst Du, wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte, weil der Schuldner nicht mehr aufgefunden wird, diesen ohne Zusatzkosten an eine neue Adresse zustellen lassen und musst ihn nicht neu beantragen und nochmal bezahlen.

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an ABC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 21.04.2009 um 13:46 Uhr   
mal ne frage.....
sollte der schuldner allerdings widerspruch gegen den mahnbescheid einlegen, dann muss ja das gericht erst prüfen ob der anspruch gerechtfertigt ist..
dies kostet meines erachtens deutlich mehr als die hier angegebenen kosten.
mir war so als ob das bis zu 300 euro kosten soll..
stimmt das so?

--
LG
Alex

Das Leben ist zu kurz um einen schmächtigen Körper zu haben und popelige Autos zu fahren!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   kwmainz

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 11905
User seit 05.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.04.2009 um 14:01 Uhr   
Hi Guido,

es ist doch so, daß du nicht richtig aufgepasst hast und jetzt das Nachsehen hast. Wenn es ein kleinerer Betrag ist, buche ihn als Lerneffekt ab, denn alles andere ist gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen, von dem Ärger mal ganz abgesehen.
Springe über dein Ego und erspar dir eine Menge Schreiberei und Ärger
(vielleicht bezahlt er ja doch noch die nächsten Tage).

Gruß aus Meenz / Werner

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an kwmainz    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   silberbenz

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.04.2009 um 14:24 Uhr   
hallo Guido,
die ganzen kostenpflichtigen Sachen würde ich erst am Schluss machen, wenn überhaupt, hängt ja vom geschuldeten betrag ab.
Mach demnächst eine Anzeige das wirkt zu 99% erst recht bei einem demnächst berufssuchenden Diplomanden, und kostet nichts.
Aber vorher würde ich mal in diesem " Heim " anrufen, ob der Typ noch
lebt , sprich noch da ist, oder wo er beheimatet ist. irgendeinen Vorwand wird doch wohl zu finden sein um Infos raus zu kitzeln ( und sei es nur der Prof bei dem er schreibt. bei dem dan mal nachgefragt, wird auch sicher lustig.
Ansonsten gib doch mal den Ort an vielleicht fährt da ein SLK mal vorbei und schaut auf die " Klingelschilder ", o.ä.
mfG
silberbenz

--
SLK - Ein Frack aus Blech

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an silberbenz    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   ABC

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 21.04.2009 um 14:50 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 21.04.2009 um 14:54 Uhr ]



dreieralex schrieb:
mal ne frage.....
sollte der schuldner allerdings widerspruch gegen den mahnbescheid einlegen, dann muss ja das gericht erst prüfen ob der anspruch gerechtfertigt ist..
dies kostet meines erachtens deutlich mehr als die hier angegebenen kosten.
mir war so als ob das bis zu 300 euro kosten soll..
stimmt das so?

--
LG
Alex


Hallo Alex,

nein, das stimmt so nicht - sondern so, wie ich es oben geschrieben habe. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, kostet das Gerichtsverfahren bis zu einem bestimmten Streitwert 52 Euro. Du brauchst dazu auch keinen Rechtsanwalt, sondern musst die Sache dem Gericht nur verständlich und möglichst mit Belegen schildern. Wenn beide Beteiligten nicht widersprechen und es einer anregt, verläuft das Verfahren i.d.R. auch rein schriftlich ohne Gerichtstermin.

Meiner Erfahrung nach widerspricht zudem fast niemand - entweder, weil der Anspruch (zumindest bei mir) stets berechtigt ist, oft aber auch sind Schuldner schlicht chaotisch organisiert und kommen zu nichts oder wissen überhaupt nicht, wie das Verfahren funktioniert.

Noch was an Guido: Sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, kannst Du das Mahnverfahren immer noch abbrechen und es bleibt bei den 23 Euro. Fortgesetzt wird es dann nur, wenn Du die 52 Euro überweist. Widerspricht er nicht, bekommst Du nach 3-4 Wochen den Vollstreckungsbescheid. Den schickst Du an das Amtsgericht am Ort des Schuldners und beauftragst den zuständigen Gerichtsvollzieher, den geschuldeten Betrag inkl. Gerichtskosten sowie seiner eigenen Gebühren beim Schuldner zu kassieren.

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an ABC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   silberbenz

Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.04.2009 um 19:16 Uhr   
hallo ABC
auch mal eine Frage an den Fachmann.
Warum, bzw. muss man man eigentlich einen Mahnbescheid beantragen. Es geht doch auch gleich eine Klage einzureichen, oder nicht ??
mfG silberbenz

--
SLK - Ein Frack aus Blech

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an silberbenz    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   michael2003

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 412
User seit 21.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.04.2009 um 01:17 Uhr   
Hallo,

hast du schonmal darüber nachgedacht ein privates Mahnverfahren in die Wege zu leiten??? Die dafür nötigen Formulare bekommt man in jedem guten Bürofachhandel. Falls du noch Infos brauchst, schreib mich an.

Grüße

Michael

--
Qualis rex, talis grex.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an michael2003    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :732
Mitglieder:    1
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.499.058

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Seit einem Jahr gibt es das Deutschland-Ticket. Hast Du eines?

Ja
Nein, ich habe es nicht mehr
Nein, habe ich nicht und nicht probiert

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm