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Klatsch und Tratsch » » Thema: Darf der Radarwagen so stehen?
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   Roter Baron

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:12 Uhr   
Weiß
jemand hier genau ob er so stehen darf?
Bin zwar nicht geblitzt worden aber möchte es gerne wissen.
Vieleicht gibt es ja hier einen Anwalt der das weiß.

   

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   Roter Baron

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:13 Uhr   
Bild 2

   

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Schöne Grüsse vom schön Wetter Fahrer Jörg aus Rösrath (Durbusch)

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   SLK172

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:22 Uhr   
Ist das außerhalb einer geschlossen Ortschaft? Da wäre nämlich Parkverbot. Ich nehme aber an, dass diese Regeln nicht für die Polizei bzw. den Ordnungsdienst gelten.

Gruß

Guido

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   Roter Baron

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jörg M am 12.02.2009 um 11:27 Uhr ]

da ist 60 KM/H erlaubt


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   SLK172

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:34 Uhr   
Ist das außerhalb einer geschlossenen Ortschaft?

--
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   Treiber

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:37 Uhr   
Hallo,

also wenn ich hier bei uns (Saarland) sehe wo die überall stehen und den Verkehr hindern, vor allem die Hipos dann würde es nur so von Strafzetteln hageln

--
mfG
Franz-Josef
„Die Anzahl unserer Neider bestätigt unsere Fähigkeiten.“ (Oscar Wilde)

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   TealC



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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:49 Uhr   
Moin !

Wenn das außerhalb geschlossener Ortschaft ist also eine Landstraße, darf er so NICHT stehen ! Auch der Ordungshüter hat sich an die Verkehrregeln zu halten außer er fährt mit Sonderrechten, sprich Blaulicht. Und Verkehrüberwachung bekommt keine Sonderechte.

Genauso wenig darf ein Überwachnungswagen auf Privatgrundstücken stehen (Einfahrten etc), außer der Grundstücksbesitzer erlaubt es ausdrücklich.

Gruß

Teal´C

--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de

Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...

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   Roter Baron

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 11:57 Uhr   
Es ist außerhalb geschlossener Ortschaft gewesen ,er ist aber auch jetzt schon wieder weg,nachdem ich die Fotos gemacht habe.

--
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   Joschi

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Beiträge: 422
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 Geschrieben am 12.02.2009 um 12:54 Uhr   


TealC schrieb:
Moin !

Wenn das außerhalb geschlossener Ortschaft ist also eine Landstraße, darf er so NICHT stehen ! Auch der Ordungshüter hat sich an die Verkehrregeln zu halten außer er fährt mit Sonderrechten, sprich Blaulicht. Und Verkehrüberwachung bekommt keine Sonderechte.

Genauso wenig darf ein Überwachnungswagen auf Privatgrundstücken stehen (Einfahrten etc), außer der Grundstücksbesitzer erlaubt es ausdrücklich.



Hallo
Das ist so nicht richtig. Man muss zwischen Sonder-und Wegerechte unterscheiden. Wegerechte ist die Sache mit dem Blaulicht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann dem Fahrzeug Platz machen. Sonderrechte nimmt nicht das fahrzeug sondern der Polizeibeamte in Anspruch. Ich darf z.B auch in meinemprivaten fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen und z.B bei rot über die Ampel fahren. Dies ist natürlich an Voraussetzungen und Regeln geknüpft (würde hier zu weit gehen).
Für die verkehrsüberwachung darf die Polizei auch an Stellen messen und entsprechend stehen, wo z.B ein halten/parken normalerweise verboten ist. Die Ordnungsbehörden dürften eine ähnliche Befreiung haben.
Was das private Grundstück angeht, stimmt dies natürlich.

In diesem speziellen Fall hatte ich höchsten Probleme mit dem Stand des Fahrzeuges. Es steht nicht gerade. Normalerweise muss das Fahrzeug bzw das Radargerät parallel zur Fahrbahn und gerade, sprich waagerecht stehen. Ob dies der Fall ist???
Sonst kann es zu Fehlmessungen kommen!

Gruß

Jörg

--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
http://www.podenco-hilfe-lanzarote.de

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   hal9000

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 Geschrieben am 12.02.2009 um 13:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 12.02.2009 um 13:35 Uhr ]

Hal.lo,

die "dürfen" das!

Leider ist insoweit fast alles erlaubt, auch wenn es klüger wäre, wenn die Kollegen sich mal intensiver um die Verbrechensbekämpfung kümmern würden, anstatt permanent steuerzahlende Bürgern, die mal zu schnell sind oder zu eng auffahren, abzuzocken!

Aber im warmen Auto sitzen und fiese Fallen stellen ist halt ungefährlicher und ertragreicher, als in kalten No-Go-Areas ein persönliches Risiko einzugehen...

Da drückt man sich dann doch lieber vor!

Kann man auch besser labern über die Gefahren: blah, blah, blah...

Rasen und drängeln dürfen eben nur unsere sauberen Herrn und Damen Politiker mit ihren blaulichtbestückten Limousinen.

Wenn Du Steuern zahlst wirst Du richtig abgezockt, aber die Asozialen und Gewaltbereiten, die Neonazis und Penner lässt man fein in Ruhe!

So ist das in der Berliner Republik eben

--
Herzliche Grüße!

Hal

---------

"Everything is proceeding as I have foreseen it..."

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