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| Geschrieben am 12.02.2009 um 11:49 Uhr  
| Moin !
Wenn das außerhalb geschlossener Ortschaft ist also eine Landstraße, darf er so NICHT stehen ! Auch der Ordungshüter hat sich an die Verkehrregeln zu halten außer er fährt mit Sonderrechten, sprich Blaulicht. Und Verkehrüberwachung bekommt keine Sonderechte.
Genauso wenig darf ein Überwachnungswagen auf Privatgrundstücken stehen (Einfahrten etc), außer der Grundstücksbesitzer erlaubt es ausdrücklich.
Gruß
Teal´C
--
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Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben... | Antworten
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| Geschrieben am 12.02.2009 um 12:54 Uhr  
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TealC schrieb:
Moin !
Wenn das außerhalb geschlossener Ortschaft ist also eine Landstraße, darf er so NICHT stehen ! Auch der Ordungshüter hat sich an die Verkehrregeln zu halten außer er fährt mit Sonderrechten, sprich Blaulicht. Und Verkehrüberwachung bekommt keine Sonderechte.
Genauso wenig darf ein Überwachnungswagen auf Privatgrundstücken stehen (Einfahrten etc), außer der Grundstücksbesitzer erlaubt es ausdrücklich.
Hallo
Das ist so nicht richtig. Man muss zwischen Sonder-und Wegerechte unterscheiden. Wegerechte ist die Sache mit dem Blaulicht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann dem Fahrzeug Platz machen. Sonderrechte nimmt nicht das fahrzeug sondern der Polizeibeamte in Anspruch. Ich darf z.B auch in meinemprivaten fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen und z.B bei rot über die Ampel fahren. Dies ist natürlich an Voraussetzungen und Regeln geknüpft (würde hier zu weit gehen).
Für die verkehrsüberwachung darf die Polizei auch an Stellen messen und entsprechend stehen, wo z.B ein halten/parken normalerweise verboten ist. Die Ordnungsbehörden dürften eine ähnliche Befreiung haben.
Was das private Grundstück angeht, stimmt dies natürlich.
In diesem speziellen Fall hatte ich höchsten Probleme mit dem Stand des Fahrzeuges. Es steht nicht gerade. Normalerweise muss das Fahrzeug bzw das Radargerät parallel zur Fahrbahn und gerade, sprich waagerecht stehen. Ob dies der Fall ist???
Sonst kann es zu Fehlmessungen kommen!
Gruß
Jörg
--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
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| Geschrieben am 12.02.2009 um 13:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 12.02.2009 um 13:35 Uhr ]
Hal.lo,
die "dürfen" das!
Leider ist insoweit fast alles erlaubt, auch wenn es klüger wäre, wenn die Kollegen sich mal intensiver um die Verbrechensbekämpfung kümmern würden, anstatt permanent steuerzahlende Bürgern, die mal zu schnell sind oder zu eng auffahren, abzuzocken!
Aber im warmen Auto sitzen und fiese Fallen stellen ist halt ungefährlicher und ertragreicher, als in kalten No-Go-Areas ein persönliches Risiko einzugehen...
Da drückt man sich dann doch lieber vor!
Kann man auch besser labern über die Gefahren: blah, blah, blah...
Rasen und drängeln dürfen eben nur unsere sauberen Herrn und Damen Politiker mit ihren blaulichtbestückten Limousinen.
Wenn Du Steuern zahlst wirst Du richtig abgezockt, aber die Asozialen und Gewaltbereiten, die Neonazis und Penner lässt man fein in Ruhe!
So ist das in der Berliner Republik eben
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Herzliche Grüße!
Hal
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