[ Beitrag wurde zuletzt editiert von wolfh am 21.09.2008 um 16:51 Uhr ]
moin,
da ich nun (leider) neue felgen benötige, sind meine holde und ich gestern mal losgewesen und haben mal geschaut und auch was gefunden (atu aluett typ 23):
die haben aber die grösse 8x17, et35. lt atu passen da sowohl 225/45 als auch 245/40 drauf, womit ich meine reifen behalten könnte. jetzt meine fragen:
gibt es probleme wegen der et an der hinterachse? ich habe z.zt. 8.5x17 et30 sowie 10mm spurverbreiterung drauf.
muss ich die felgen beim tüv eintragen lassen?
Die ET35 besagt, daß die neuen Felgen 5mm mehr Richtung Fahrzeugmitte - also in den Radhäusern stehen. Sprich, Du könntest vermutlich sogar 15er Distanzen fahren.
Und ja, die Felgen müssen eingetragen werden. Die Reifen nur, wenn deren Größe noch nicht im Schein vorhanden ist - bei den neuen Eu-Fahrzeugpapieren wird das auf einem Beiblatt vermerkt.
wie HarryB schon sagte, Du wirst keine Probleme bekommen!
Ich hatte auch rundum 8" breite 17"-RH-Felgen drauf mit ET35 und hinten 12mm Platten. Vorne auch 225/45 und hinten 245/40. Dies bei einer Tieferlegung mit Eibach (30mm). Habe nun auf 18 Zöller gewechselt.
Und klar,... wirst Du mit den neuen Felgen und evtl neuen Spurplatten zum TÜV/Dekra müssen.