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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Versicherungsschutz auf dem Nürburgring???
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   zolli

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Beiträge: 433
User seit 13.12.2007
 Geschrieben am 12.08.2008 um 20:19 Uhr   
Liebe SLKler,

Das Thema habe ich in den letzten 20 Jahren bestimmt so oft diskutiert wie Runden über die Nordschleife gedreht.

Zwar ist meine Sturm- und- Drangzeit vorbei,
bei ein paar Runden mit meinem Neffen im Frühjahr habe ich mir die Frage erneut gestellt:
Besitze ich Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherungsschutz in der "grünen Hölle"?


Gruß,

Zolli

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 Geschrieben am 12.08.2008 um 21:42 Uhr   
Hallo Zolli,
der Nürburgring ist eine ganz normale Straße " außer bei Rennen"!
Vielleicht hilft dir mein gegoogeltes weiter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unfall-eines-Mietfahrzeugs-auf-Nuerburgring--Rechtslage-Versicherungsanspruchherungs__f37583.html
Gruß Egon

--
Tank Gas - hab Spaß !http://www.gasolinchen.wg.am/
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Beiträge: 2118
User seit 02.01.2008
 Geschrieben am 13.08.2008 um 00:52 Uhr   
Hallo,

das ist eigenes vergüngen,wenn was passiert,

bist du arleine.....


Viele Grüße


Ralf

--
"Toleranz ist die Fähigkeit, Widerspruch zu ertragen..."

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   SLK172

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Beiträge: 16798
User seit 11.09.2004

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 13.08.2008 um 08:18 Uhr   


ray 1 schrieb:
Hallo,

das ist eigenes vergüngen,wenn was passiert, bist du arleine.....


Moin Ralf,

was meinst du mit diesem Satz? Er hat doch Versicherungsschutz.

Gruß

Guido

--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***

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   GG AD 600

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Beiträge: 1464
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 13.08.2008 um 09:10 Uhr   
Moin !

Das ist doch am schnellsten geklärt, wenn Du einfach mal bei Deiner Versicherung anrufst. Nur die können Dir das zweifelsfrei sagen...oder Du weißt schon mal ob Du Dich im Schadensfall mit denen Streiten darfst.


Im Prinzip sollte es kein Problem sein, da es sich um keine Rennveranstaltung handelt und dort auch die StVO gilt bzw. es ein öffentlicher Verkehrsraum ist. Zu Thema Versicherungsschutz und Touristenfahrten gibt es mittlerweile entsprechend viele Urteile die sich mit dieser Thematik beschäftigen.

Das dort natürlich anders als auf dem Aldi-Parkplatz gefahren wird ist Dir ja schon selbst klar....

Ansonsten schau mal bei http://touristenfahrer.de/ ins Forum. Dort findest Du Seitenweise Lesestoff zum Thema.

Grüße

Andy

--
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   Bärnd

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Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 13.08.2008 um 09:19 Uhr   
iGude,

das halt ich aber für ein Gerücht, dass die Nordschleife eine ganz normale Strasse ist! Besonders die Formulierung in dem gegoogelten Link ist doch witzig:
Die Nuerburgring-Nordschleifen sind während Touristenverkehr doch keine Rennstrecken. Es ist ganz normale öffentliche Strasse mit geltendem Straßen-Verkehrsgesetz und –Verordnungen
Also gilt dort Tempo 100 ???!!! Es ist und bleibt eine abgesperrte Rennstrecke und was ich dort verschrotte wird mir meine Versicherung wohl kaum zahlen.

--
Viele Grüße, Bernd
*** wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs ***

http://www.doerwald.com

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   GG AD 600

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Beiträge: 1464
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 13.08.2008 um 09:56 Uhr   
Moin Bärnd !

Die Nordschleife ist öffentlicher Verkehrsraum mit dem Status einer mautpflichtigen Kraftfahrstraße mit richtungsgetrennten Fahrbahnen .Daher auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Es gilt das Rechtsfahrgebot sowie das Verbot, rechts zu überholen. Das Befahren der Ideallinie in Gegenwart anderer bleibt den Teilnehmern von Rennen und anderen geschlossenen Veranstaltungen vorbehalten.

Sehr wohl wird dort auch von der örtlichen Polizei gelegentlich die Geschwindigkeit kontrolliert. z.B im Bereich von Baustellen oder im Bereich des Ortes Breitscheid. ( Dort ist 60 ! ) Ebenso finden an der Einfahrt an der Döttinger Höhe Kontrollen durch die Polizei statt.

Grüße

Andy





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   Tomm

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Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 13.08.2008 um 11:02 Uhr   


GG AD 600 schrieb:
Moin Bärnd !

Die Nordschleife ist öffentlicher Verkehrsraum mit dem Status einer mautpflichtigen Kraftfahrstraße mit richtungsgetrennten Fahrbahnen .Daher auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Es gilt das Rechtsfahrgebot sowie das Verbot, rechts zu überholen. Das Befahren der Ideallinie in Gegenwart anderer bleibt den Teilnehmern von Rennen und anderen geschlossenen Veranstaltungen vorbehalten.

Sehr wohl wird dort auch von der örtlichen Polizei gelegentlich die Geschwindigkeit kontrolliert. z.B im Bereich von Baustellen oder im Bereich des Ortes Breitscheid. ( Dort ist 60 ! ) Ebenso finden an der Einfahrt an der Döttinger Höhe Kontrollen durch die Polizei statt.

Grüße

Andy





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So ist es!

Die Versicherung kann die Kaskoleistung aber evtl. verweigern (je nach VS-Vertrag) wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das ganze gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Ring, auf einem privatem Parkplatz oder auf einer öffentlichen Strasse bewegt wurde. Grobe Fahrlässigkeit ist für die Versicherung immer ein Ansatz und es besteht natürlich die Gefahr, dass der Versicherung der Nachweis bei einem Unfall auf dem Ring eher gelingt.

Also, Kaskoschutz auf dem Ring = grundsätzlich JA. Aber man sollte sich davor hüten dies also Freibrief zum unkontrollierten und extrem riskanten Rasen zu verstehen, denn unter Umständen kann`s trotzdem teuer werden.

Gruss

Thomas

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Beiträge: 2118
User seit 02.01.2008
 Geschrieben am 13.08.2008 um 13:16 Uhr   


SLK171 schrieb:


ray 1 schrieb:
Hallo,

das ist eigenes vergüngen,wenn was passiert, bist du arleine.....


Moin Ralf,

was meinst du mit diesem Satz? Er hat doch Versicherungsschutz.

Gruß

Guido

--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***





Hallo Guido,

wenn du auf einer rennstrecke,ein unfall hast,bezahlen

die versicherungen nicht unbedingt,sie sprechen dann schnell

von grober fahrlässigkeit.

bin mit einem freund sehr viel da gefahren,er hatte da mal

seinen wagen geschrotet,und er ist auf einen großteil,des

schadens sitzengeblieben .


Schönen Tag

Ralf

--
"Toleranz ist die Fähigkeit, Widerspruch zu ertragen..."

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   LuckySLK

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Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 13.08.2008 um 13:41 Uhr   
Mein letzter Direkt-Versicherer (HUK 24) hat mir mal ein für Sicherheitstraining den Kaskoschutz verweigert. Stramme Leistung, die habe ich dann auch mit Kündigung zum Jahresende honoriert.

Zur "groben Fahrlässigkeit" und den versicherungsrelevanten Änderungen ab 01.01.2008 steht hier mehr:

http://www.juraforum.de/lexikon/Versicherungsvertrag%20-%20Grobe%20Fahrl%C3%A4ssigkeit

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme.

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