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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: kurzer Kontakt mit LKW - wie würdet ihr vorgehen? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 33
User seit 04.04.2004
| Geschrieben am 27.03.2008 um 11:45 Uhr  
| Hallo zusammen,
mich würde eure Meinung zu einem vorhin passierten Ereignis interessieren:
ca. 09:15 wollte ich im Baustellenbereich einer BAB auf die rechte Spur wechseln und habe dies auch brav durch Blinker angezeigt.
Der Verkehr war stark stockend, das Tempo leicht über Fussgängerniveau.
Die Lücke vor einem LKW war (gefühlt) riesig. Ich glaube, er ist mit gleichem Tempo weitergefahren, weil er mein Einscheren komplett übersehen hat.
Der LKW hat meine Heckstoßstange rechts auf Höhe der Einparksensoren und darunter touchiert.
Nach dem Kontakt bin ich sofort mit Warnblinker rechts raus gefahren und angehalten - der LKW ist weiter gefahren (Nummer ist aber notiert).
Nun stellen sich mir die folgenden Fragen:
a) hat der LKW-Fahrer wirklich nichts gemerkt - kann das sein?
b) Falls er nichts gemerkt haben sollte, habe ich Aussicht auf etwas anderes als langwierigen, ergebnislosen Papierkram?
Auf jeden Fall wird der Schaden nachher zur Begutachtung meiner Werkstatt vorgeführt...
Gruß
Sascha | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 27.03.2008 um 11:56 Uhr  
| Hallo Sascha,
so wie sich das anhört bist du Schuld, da du die Fahrspur gewechselt hast. Es wird also nicht viel bringen, wenn du den LKW ausfindig machst außer, dass du ihm seinen Schaden evtl. bezahlen musst.
Falls es sich nur im einen Lackschaden am Stoßfänger handeln sollte, wird es wohl das beste sein, wenn du den lackieren lässt, ohne deine VK mit Selbstbehalt und Rückstufung in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz *** | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.03.2008 um 13:31 Uhr  
| Egal wer Schuld war, der Lkw hätte anhalten müssen, seine Beteiligung am Unfall einräumen müssen und seine Personalien herausgeben müssen. Da er dies nicht getan hat handelt es sich hierbei um eine sog. Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB.
Ich würde diesen Sachverhalt umgehend bei der Polizei zur Anzeige bringen !!!
Oftmals merken die Brumies solche leichten Berührungen nicht, das ändert aber nichts an der Sache, daß es sich um einen Unfall handelt. Außerdem muß man ja sehen, was im vor einem liegenden Verkehrsraum rumfährt...
Wer Schuld hat wird dann die Staatsanwaltschaft klären...im schlimmsten Fall bekommst du eine Ordnungswiedrigkeit (Unfall verursacht/mitverursacht) angelastet. Allerdings ist ihm eine Straftat (Verkehrsunfallflucht) anzulasten und das ist gewichtiger. Verkehrsunfallflucht ist KEIN Kavaliersdelikt ! Vielleicht ist er ja weitergefahren, weil er um seinen Führerschein bangt (zu viel Punkte, eingeschlafen, alkoholisiert oder unter Medikamenten stehend etc.).
Um die Schadensregulierung kümmern sich dann die Versicherungen untereinander.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 287
User seit 04.07.2005
| Geschrieben am 27.03.2008 um 13:32 Uhr  
| Hallo,
sehe ich auch so. Wenn er dich rechts hinten erwischt hat, warst du am Fahrspurwechsel, somit leider dein verschulden.
____________________
Tempomat schrieb:
Hallo zusammen,
mich würde eure Meinung zu einem vorhin passierten Ereignis interessieren:
ca. 09:15 wollte ich im Baustellenbereich einer BAB auf die rechte Spur wechseln und habe dies auch brav durch Blinker angezeigt.
Der Verkehr war stark stockend, das Tempo leicht über Fussgängerniveau.
Die Lücke vor einem LKW war (gefühlt) riesig. Ich glaube, er ist mit gleichem Tempo weitergefahren, weil er mein Einscheren komplett übersehen hat.
Der LKW hat meine Heckstoßstange rechts auf Höhe der Einparksensoren und darunter touchiert.
Nach dem Kontakt bin ich sofort mit Warnblinker rechts raus gefahren und angehalten - der LKW ist weiter gefahren (Nummer ist aber notiert).
Nun stellen sich mir die folgenden Fragen:
a) hat der LKW-Fahrer wirklich nichts gemerkt - kann das sein?
b) Falls er nichts gemerkt haben sollte, habe ich Aussicht auf etwas anderes als langwierigen, ergebnislosen Papierkram?
Auf jeden Fall wird der Schaden nachher zur Begutachtung meiner Werkstatt vorgeführt...
Gruß
Sascha
--
Gruß
Armin
--
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht, hat schon verloren. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 27.03.2008 um 13:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 27.03.2008 um 13:49 Uhr ]
Hallo Sascha,
ich würde umgehend zur Polizei gehen und den Unfall melden. Wie bereits geschrieben handelt es sich zunächst mal um Unfallflucht, unabhängig davon wer Schuld ist.
Unfallflucht ist kein Bagatelldelikt. Sollte der LKW-Fahrer der Staatsanwaltschaft nicht gaubhaft versichern, dass er den Unfall nicht bemerkt hat, hat er ein grösseres Problem.
So wie Du den Vorgang schilderst, würde ich sagen der LKW-Fahrer hätte das eigentlich merken müssen. Sicherlich gibt es viele Dinge, die die LKW-Fahrer nicht immer bemerken können, wie z.B. Rangierschäden, parkenden Autos die Spiegel abfahren, aber wenn ich als Fahrer mit meiner Stossstange einen vor mir fahrenden PKW berühre...das muss mal doch sehen .
Zum anderen würde ich sagen, dass der LKW-Fahrer zumindest eine Mitschuld hat. Er ist schlieslich dir hinten drauf gefahren. Wer drauffährt hat zunächst mal immer grundsätzlich die schlechteren Karten.
Gruss
Thomas | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 30.03.2005
| Geschrieben am 27.03.2008 um 14:05 Uhr  
| Hallo,
wenn der Schaden eher im sehr leichten Anstoß besteht, ist es möglich, dass der LKW Fahrer das nicht gemerkt hat. Zumindest ist der Nachweis, dass er es hätte merken müssen sehr schwer.
Erst wenn er den Anstoß bemerkt hat, hat er sich auch der Unfallflucht schuldig gemacht.
Schuld ist in der Regel der Spurwechsler.
Das heißt bei einer Anzeige wird viel Papier voll geschrieben, viele Leute haben eine von vornherein unnötige Arbeit zu machen, wo es möglicher Weise wichtigeres gibt.
Am Ende wird das Strafverfahren eingestellt, mangels Beweis, die Ordnungswidrigkeit kann natürlich trotzdem geahndet werden, da du die sie ja als sogenannter Selbststeller ja zugegeben hast.
Gruß
Jupp
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.03.2008 um 16:42 Uhr  
| Ich würde den Unfall als Unfallflucht anzeigen und würde nicht schildern, daß ich Schuld habe. Denn du Schuldfrage haben andere zu klären.
Am besten die Situation mit der subjektiv großen Lücke schildern und daß der Lkw Fahrer vermutlich abgelenkt war und viel zu spät reagiert hat. Ich denke der Lkw-Fahrer hat mindestens eine Teilschuld. Und man wird ihm eher weniger glauben, als dir...schließlich hats du dich nach dem Anstoß nicht vom Acker gemacht.
Ich denke du hast sehr gute Chancen in diesem Fall als Sieger vom Platz zu gehen.
P.S.: Sollte der Lkw-Fahrer den Anstoß nicht gemerkt haben hat er sich trotzdem einer Unfallflucht schuldig gemacht...denn wir wir alle wissen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. | Antworten
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Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 27.03.2008 um 17:46 Uhr  
| Hallo Zulu,
das war genau das war ich oben sagen wollte: die vermeintliche Unfallflucht wirkt sich eben nicht auf die Schuldfrage und Schadensbegleichung aus. Da stimme ich Jupp zu!
Und ob der LKW den SLK von hinten oder nicht doch von der Seite berührt hat, ist auch noch die Frage.
Gruß
Guido
--
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