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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zum Drängeln auf der Autobahn |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 695
User seit 01.03.2000
| Geschrieben am 26.12.2007 um 20:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Holger am 26.12.2007 um 20:12 Uhr ]
Hallo Leute,
nein, die soll kein weiterer Thread gegen Raser oder Drängler werden.
Ich hab nur einfach mal eine Frage, die im Internet nicht beantwortet wurde. Vielleicht habe ich der Suchmaschine aber auch die falschen Fragen gestellt.
Am 25.12.2007 gegen 15 Uhr war ich auf der A45 von Hagen kommend in Richtung Gambacher Kreuz unterwegs. Die Autobahn war relativ voll und wie immer waren so die ein oder anderen Leute unterwegs, die es etwas eiliger hatten.
Während des Überholvorganges mit ca. 150 km/h (vor mir waren 3 weitere Fahrzeuge, denen ich mit einem Sicherheitsabstand von ca. XX Metern folgte) sah ich ihn auch schon heranfliegen. Der schwarze 3er Touring aus HH überholte kurzerhand rechts (!!!) und scherte vor mir wieder ein, um dem vorausfahrenden Fahrzeug dermaßen "in den Kofferraum" zu kriechen, dass ich vom blanken Zugucken schon fast einen Herzinfarkt bekam. Nur wenige Sekunden später machte das vorausfahrende Fahrzeug auch endlich Platz um den BMW vorbeizulassen.
Meine Frau und ich konnten unseren Augen nicht trauen. Leider war das Nummerschild so stark verdreckt, dass außer dem HH nichts zu lesen war.
Den Vogel abgeschossen hat dann aber ein Schweizer (interessanterweise auch ein schwarzer BMW), der in einer ähnlichen Situation (nur hinter mir war noch ein Passat) ebenfalls rechts überholte und mich dazu nötigte voll in die Bremsen zu treten, weil er sich zwischen dem, auf der rechten Spur befindlichen Fahrzeug und mir wieder auf die linke Spur schob. Das war haarscharf und wäre sicherlich zur Anzeige gekommen, wenn das Nummernschild nicht unleserlich gewesen wäre (Schweizer Flagge und BE, mehr war nicht zu erkennen). Das auch dieser BMW den Vorausfahrenden am liebsten "weggebeamt" hätte, brauche ich wohl nicht mehr zu erwähnen.
In beiden Situationen befand ich mich im Überholvorgang mit deutlich über 130 km/h. Es waren immer Fahrzeuge vor mir und eine höhere Geschwindigkeit war (mit Einhaltung eines Sicherheitsabstandes) nicht drin. Und meine Frau sagt fast immer, ich soll nicht so "rasen".
Im Nachhinein bin ich einfach nur froh, dass ich heil aus diesen beiden Situationen herausgekommen bin.
Für mich bleibt aber die Frage, was man im Zuge der Strafverfolgung hätte tun können?
Ciao
Holger | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 26.12.2007 um 20:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 26.12.2007 um 20:15 Uhr ]
Hallo Holger,
30 m Abstand bei 150 km/h sind strafbar, es muss der halbe Tachowert sein (75 km/h), und bei < 50% davon hagelt es Punkte und Ordnungsgeld. Von daher würde ich bei einem solchen Bericht den eigenen Abstand lieber nicht erwähnen
Rechts blinken ist übrigens nicht erlaubt, genauso wenig wie dicht aufzufahren. Ich halte immer vorschriftsgemäß Abstand und kündige das Überholen per Lichthupe an. Das soll erlaubt sein.
Solche Typen per Handy zu melden kann Erfolg haben - kürzlich wurde ein auffälliger Fahrer erst nach einigen km auf dem Standstreifen von der Polizei angehalten. Deine Meldung muss halt nur bei einem grünen Fahrzeug in der Nähe ankommen, denn oft behalten solche Typen ihren Fahrstil die ganze Tour lang bei.
--
Grüße
ABC
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(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT) | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 695
User seit 01.03.2000
| Geschrieben am 26.12.2007 um 20:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Holger am 26.12.2007 um 20:42 Uhr ]
Hallo ABC,
ABC schrieb:
Hallo Holger,
30 m Abstand bei 150 km/h sind strafbar, es muss der halbe Tachowert sein (75 km/h), und bei < 50% davon hagelt es Punkte und Ordnungsgeld. Von daher würde ich bei einem solchen Bericht den eigenen Abstand lieber nicht erwähnen
Rechts blinken ist übrigens nicht erlaubt, genauso wenig wie dicht aufzufahren. Ich halte immer vorschriftsgemäß Abstand und kündige das Überholen per Lichthupe an. Das soll erlaubt sein.
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT)
der Abstand war geschätzt und aufgrund deines Eintrages kann ich ihn nun auch nicht mehr ungeschehen machen. Im Vergleich zu den anderen Fahrzeuge um mich herum habe ich wenigstens einen gewissen Abstand gelassen.
Es war auf jeden Fall genug Platz, dass der 3er Touring ohne Probleme wieder einscheren konnte ohne mich zur Vollbremsung zu zwingen.
Ciao
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 26.12.2007 um 22:21 Uhr  
|
Holger schrieb:
Für mich bleibt aber die Frage, was man im Zuge der Strafverfolgung hätte tun können?
GAAAANIX !!!
Sofern dir und Beifahrer nebst Auto nix passiert ist, interessiert es die behörden NULL was der macht. Zudem ist eine "Meldung" via Handy schon wieder Grenzwertig (FSE benuzt? ). Dahinegehend zu meinen die Polizei würde "jagd" auf beide Raser machen ist etwas unrealistisch ... zumal die beiden inzwischen bei dem dichten Strassennetz in D in alle Richtungen sein können ....
Bei sowas - aufpassen, am besten aus dem Weg gehen und hoffen, das die irgendwann auffallen und geschnappt werden.
Bei Anzeige ist das nur Aufwand, Rennerei, Gegenanzeige und letztendlich "kein öffentliches Interesse", da ja nix passiert ist, siehe oben ...
--
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 85
User seit 23.07.2007
| Geschrieben am 26.12.2007 um 22:44 Uhr  
| Guten Abend zusammen,
da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht:
Wenn man als Bürger eine Anzeige bei der Polizei macht (vollständiges Kennzeichen natürlich erforderlich), wird das auf jeden Fall verfolgt und endet sicher vor einem Verkehrsgericht.
Es ist nicht erforderlich, dass die Poizei loshetzt und jemanden `zur Strecke bringt´, es reicht durchaus die Aussage eines Bürgers!
Hier sind die lokalen Staatsanwälte zumindest in Niedersachen recht bemüht.
Auch wenn dann Aussage gegen Aussage steht, führt es zur Verurteilung oder einem `Vergleich´ gegen Einstellung des Verfahrens, wenn sich die eine Partei glaubwürdiger darstellen kann.
Nur Mut!
Viele Grüße.
Andreas.
--
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit 19.10.2006
| Geschrieben am 27.12.2007 um 01:10 Uhr  
| Moin,
um 'angedrängelt' zu werden, muss man heutzutage doch nicht mal mehr auf die Autobahn, oder? Mir hing erst neulich so ein Held innerorts bei 50 (die ich auch gefahren bin!) am, ja, fast schon im Heck... Jedenfalls waren die Scheinwerfer nicht mehr im Rückspiegel zu erkennen... Was es ihm gebracht hat? Ich weiß es nicht... Über solche Verkehrsteilnehmer kann ich nur den Kopf schütteln. Wird es leider aber auch immer geben...
Grüße - BB
--
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 145
User seit 24.06.2007
| Geschrieben am 27.12.2007 um 08:13 Uhr  
| Hmm,
also ich fahre einen schwarzen BMW und mir fahren die leute auch immer viel zu dicht vor der nase rum.
Spass beiseite,
dass ist eine unangenehme erfahrung. Gleich zweimal hintereinander, so kann's gehen. Wie ein vorredner schon sagte, nerven behalten, abstand wieder herstellen auf keinen fall den uebeltaeter abdraengen, oder sich sonstwie verleiten lassen. Hast du also gut gemacht.
Zu einer anzeige kann ich nicht viel sagen, ich hab schon oft drann gedacht, gemacht habe ich es nie. Und der grund ist faulheit, gebe ich zu.
Der offiziel vorgeschriebene abstand ist viel zu hoch, dermassen uebertrieben, dass sich kein mensch drann haelt. Ich hasse so gesetze die man nicht in der lage ist ein zu halten. Verstehe mich nicht falsch, ich habe immer viel abstand, ich wurde auch schon rechts ueberholt. Ich halte den abstand, weils mir angenehmer ist. Allerdings der volle gesetzliche hmm..
tempo 200 waeren hundert meter, oder?
Das sind 23(!) SLK (laengen) die du vor dir platz lassen sollst.
Tempo 100 50meter, nach 40 meter spaetestens steht dein auto.
Klingt knapp, aber der vor dir kann nunmal auch nicht ploetzlich stehen bleiben, also ist es viel.
Nunja, ich halte das selbstverstaendlich immer ein.
Was mich im alltag aber viel mehr nervt als draengler von hinten sind "draengler von vorne". Auch wenn sie nicht so dummdreist rechts ueberholen gibt es oft (viel zu oft) fahrzeuge/LKW die von rechts in die "luecke" (meinen sicherheits abstand) reinfahren und zwar so langsam UND knapp, dass ich nicht selten scharf bremsen muss deshalb.
Eine gefaehrliche unsitte bei der ich schon oefter mal eine anzeige erstatten wollte, aber wie gesagt nie getan habe.
Ich bin da oftmals sprachlos....
Mein tipp - ruhe bewahren und sicher werden die raudis auch mal erwischt, den das sind wiederholungstaeter. Frueher oder spaeter....
gruss
WillySpatz
--
http://www.stoppt-tempo130.de/
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2338
User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 27.12.2007 um 10:26 Uhr  
| na ja wenn aussage gegen Aussage steht wird noch nicht mal ein verfahren eingeleitte da der beschuldigte dann freigesprochen werden würde!
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 695
User seit 01.03.2000
| Geschrieben am 27.12.2007 um 13:00 Uhr  
| Hallo Pepo,
pepo schrieb:
Hallo Volks,
wenn so "viele" rechts überholen, besteht da nicht die Möglichkeit, selbst mal wieder die rechte Spur zu nutzen
schöne Grüße
Peter
--
keep the fire burning
http://www.pepo-web.de
auf die Antwort hatte ich gewartet
Ich geb dir Recht; wenn rechts so viel frei ist, dass da noch jemand überholen kann, warum war ich dann auf der linken Spur? Da lag daran, dass ich vorher irgendwann mal noch schneller unterwegs war und eigentlich die Fahrzeuge vor mir überholen wollte.
Ciao
Holger | Antworten
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