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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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... ist OFFLINE
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
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| Geschrieben am 23.03.2007 um 22:25 Uhr  
| Die FZV ist seit 01.03.2007 in Kraft. Neuerungen sind unter anderem, dass die Kennzeichen sofort wieder verfügbar sind. Man kann also sein Wunschkennzeichen immer wieder zu einem neuen Auto mitnehmen. Gleichbedeutend, dass in Zahlung genomme Fahrzeuge grundsätzlich neue Kennzeichen zugeteilt bekommen.
Für uns als Polizei ein Dilemma, da bei Abmeldung die kompletten Daten gelöscht werden, da die neue FZV nur noch "Löschung" kennt und stillgelegte Fahrzeuge nicht mehr als"vorübergehend stillgelegt" ausweist, somit sind vorerst die Daten des Vorbesitzers nur recht umständlich zu ermitelm.
Man arbeitet daran, und es soll irgendwann 2008 wieder online verfügbar sein. Übrigens, Behördenkennzeichen lässt sie auch nicht mehr zu. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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| Geschrieben am 23.03.2007 um 22:36 Uhr  
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Zaskar schrieb:
servas.
Bin ja kein Freund von den Amis, finde wir sollten uns aber mit denen vereinigen und den TÜV abschaffen....
sofort kommen blinkende 26" Chromfelgen drauf
--
Gruss, Karsten
___________________________________
... zwei Zweisitzer ergeben zum Glück noch lange keinen Viersitzer...
Davon halte ich nichts....
Tüv ist schon ne gute Sache, aber man sollte wesentlich mehr erlauben.
Tüv dient ja in erster Linie dazu, ob das Fahrzeug noch fahren darf oder nicht
--
Grüsse aus Düren,
Marcel | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 23.03.2007 um 22:48 Uhr  
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häns schrieb:
So nun ist es soweit, die StVZO gibts fast nicht mehr.
Natürlich gibt es dafür eine neue Verordnung.
FZV
Und in dieser Verordnung gibt es (fast) kein "Erlöschen BE ") mehr.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der §19 StVZO ist weiterhin in Kraft, und damit auch alle Themen rund um das Erlöschen der BE bei technischen Änderungen.
Bei vorrübergehender Abmeldung länger als 18 Monate (oder entgültiger Abbmeldung) gibts allerdings eine Erleichterung: Eine Einzelbegutachtung gem. §21 StVZO ist nicht mehr erforderlich, sofern die technischen Daten nachgewiesen werden können (Speicherung im zentralen Fz-Register 7 Jahre, ein Fz-Brief ist auch ausreichend). Zur Wiederanmeldung reicht dann eine normale HU / AU.
Grüsse, Peter | Antworten
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User seit 07.03.2004
| Geschrieben am 24.03.2007 um 08:18 Uhr  
| Hi
das ist aber schön zu lesen, das man sein Kennzeichen aus neue Auto mitnehmen kann....
endlich, da braucht man nicht mehr 2 Stunden mit der Zulasungstante den Computer durchstöbern ob was passedes da ist!
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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| Geschrieben am 24.03.2007 um 08:31 Uhr  
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Der §19 StVZO ist weiterhin in Kraft, und damit auch alle Themen rund um das Erlöschen der BE bei technischen Änderungen.
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Oh, da muß ich leider widersprechen. Weil wie schon gepostet, Erlöschen BE im bisherigen Sinn gibt`s nicht mehr.
mfg häns | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 08.07.2005
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