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Tipps und Technik R171 » » Thema: ab wann zahlt man die 19% Märchensteuer ??
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   silberbenz

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User seit 21.01.2006
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 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:11 Uhr   
Frage an die SLK Finanzminster
Klar ist , wenn man ab 1.1.2007 kauft
Aber:
Bestellt man 2006 und zahlt bei Lieferung im Januar??

Bestellt man 2006 und zahlt 2006 und es wird erst 2007 geliefert?
Was zählt?? Zahlung, Bestelltermin oder Lieferung??
grüße


--
Manus manum lavat !

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   Sascha81

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 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:16 Uhr   
Hallo!

Meines Erachtens nach geht es nach Vertragsabschluss!
D.h. 06 abgeschlossen - 07 wird dann noch mit 16% bezahlt!

--
Sonnige Grüße aus Ostwestfalen!
Sascha

*alle Angaben ohne Gewähr.

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:19 Uhr   
Es ist das Datum der Lieferung und Rechnungsstellung maßgeblich !

D.h. ab dem 2.1.07 zahlt man die 19% !

--
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 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:19 Uhr   
Zeitpunkt ist Rechnungstellung, da dort die MwSt ausgewiesen wird, also Rechnungsdatum. Somit musst die Rechnung bist zum 31.12.2006 ausgestellt werden (Datum), wann Du das zahlst ist egal.

Meine Meinung....



--
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   lauerle

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 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:46 Uhr   
Hi,

hier ein Auszug aus dem Newsletter meines Steuerberaters:

Beispiel 1: Die Lieferung eines Wirtschaftsgutes wird zum 30. Dezember 2006 ausgeführt, der Kunde erlangt wirtschaftliche Verfügungsmacht. Zahlung und Rechnungsstellung folgt jedoch erst im Januar 2007. Hier ist auf den Umsatz noch der Steuersatz von 16% anzuwenden, da die Lieferung vor dem
01. Januar 2007 erfolgte.

Beispiel 2: Hier erfolgt die Zahlung per Vorauskasse zum 30. Dezember 2006, Lieferung des Wirtschaftsgutes und Rechnungsstellung erfolgen im Januar 2007. In diesem Fall findet der erhöhte Steuersatz
Anwendung, da die Lieferung nach dem 31. Dezember 2006 erfolgte.

Grüße

Marc


--
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   silberbenz

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 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:52 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 06.07.2006 um 14:53 Uhr ]

also wäre einzig der Liefertermin zum Einsparen der 3 % Mwst ausschlaggebend. Oder verstehe ich das Amtsdeutsch falsch??
mfg

--
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   lauerle

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User seit 16.05.2005
 Geschrieben am 06.07.2006 um 14:56 Uhr   


silberbenz schrieb:

<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 06.07.2006 um 14:53 Uhr ]</font>

also wäre einzig der Liefertermin zum Einsparen der 3 % Mwst ausschlaggebend. Oder verstehe ich das Amtsdeutsch falsch??
mfg

Hab ich auch so verstanden. Natürlich ohne Gewähr

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 Geschrieben am 06.07.2006 um 15:22 Uhr   


silberbenz schrieb:

<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 06.07.2006 um 14:53 Uhr ]</font>

also wäre einzig der Liefertermin zum Einsparen der 3 % Mwst ausschlaggebend. Oder verstehe ich das Amtsdeutsch falsch??
mfg

--
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Ne, die Rechnungsstellung. Bei dem Beispiel ist allerdings Liefertermin und Rechnungsstellung gleich.
Eigentlich bekommst Du die Rechnung ja vor der Auslieferung und musst auch vorher bezahlen. Jedenfalls bei Autos. Bei Waren im Geschäftsverkehr eher umgekehrt.

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   Raven

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 Geschrieben am 06.07.2006 um 16:33 Uhr   
Hallo,

ich würde einen Festpreis aushandeln,
dann spielt Liefer/ und Rechnungsdatum keine Rolle.

Grüße
Martin

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Beiträge: 128
User seit 04.11.2003
 Geschrieben am 06.07.2006 um 17:54 Uhr   
Hallo,
hatte bei der letzten Erhöhung schon beruflich mit der Sache zu tun. Entscheidend ist das Erlangen der "wirtschaftlichen Verfügungsmacht". Die Finanzämter haben seinerzeit auf das Datum der Zulassung abgestellt, Rechnungs- oder Lieferdatum waren denen egal, da manipulierbar.

Tschüß Andree

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