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| Geschrieben am 06.07.2006 um 14:46 Uhr  
| Hi,
hier ein Auszug aus dem Newsletter meines Steuerberaters:
Beispiel 1: Die Lieferung eines Wirtschaftsgutes wird zum 30. Dezember 2006 ausgeführt, der Kunde erlangt wirtschaftliche Verfügungsmacht. Zahlung und Rechnungsstellung folgt jedoch erst im Januar 2007. Hier ist auf den Umsatz noch der Steuersatz von 16% anzuwenden, da die Lieferung vor dem
01. Januar 2007 erfolgte.
Beispiel 2: Hier erfolgt die Zahlung per Vorauskasse zum 30. Dezember 2006, Lieferung des Wirtschaftsgutes und Rechnungsstellung erfolgen im Januar 2007. In diesem Fall findet der erhöhte Steuersatz
Anwendung, da die Lieferung nach dem 31. Dezember 2006 erfolgte.
Grüße
Marc
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| Geschrieben am 06.07.2006 um 14:56 Uhr  
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silberbenz schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 06.07.2006 um 14:53 Uhr ]</font>
also wäre einzig der Liefertermin zum Einsparen der 3 % Mwst ausschlaggebend. Oder verstehe ich das Amtsdeutsch falsch??
mfg
Hab ich auch so verstanden. Natürlich ohne Gewähr
--
Manus manum lavat !
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| Geschrieben am 06.07.2006 um 15:22 Uhr  
|
silberbenz schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 06.07.2006 um 14:53 Uhr ]</font>
also wäre einzig der Liefertermin zum Einsparen der 3 % Mwst ausschlaggebend. Oder verstehe ich das Amtsdeutsch falsch??
mfg
--
Manus manum lavat !
Ne, die Rechnungsstellung. Bei dem Beispiel ist allerdings Liefertermin und Rechnungsstellung gleich.
Eigentlich bekommst Du die Rechnung ja vor der Auslieferung und musst auch vorher bezahlen. Jedenfalls bei Autos. Bei Waren im Geschäftsverkehr eher umgekehrt.
--
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