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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.03.2005 um 09:20 Uhr  
| Wie fange ich da mal an!!???
Also gestern mittag saß ich noch mit Shorts vorm PC und schaute mir das Forum hier an!!Da klingelte es und ein Polizist kam in meine Wohnung, den ich wie gesagt in meinen Boxershorts empfang!! Peinlich!!!
Er sagte mir wort wörtlich das jemand meinen SLK nicht mochte und ich bekam nun Schweiszustände !!!
Was war nur???Er sagte mir sei jemand in meinen SLK gefahren und habe sich aus dem Staub gemacht, aber ein Glück gibt es ja Nachbarn, die sich Nummernschilder aufschreiben!!
Nun ja nach langer Forscherei, hatte ich die Adresse und fuhr zu dem Unfallverursacher!!!!
Oh man der war 88Jahre alt und hat es noch nicht mal gerafft, das er mein Auto gebumst hat
Nun die Frage!!!Hatte einen Gutachter da und der sagte es ist ein Schaden von ca. 3000 Euro!!!In der Tür ne Beule und am Radkasten hinten auch!!!KANN ICH MIR DAS GELD VON SEINER VERSICHERUNG AUSBEZAHLEN LASSEN UND MIR NEN MIETWAGEN NEHMEN???WILL DAS IN NER KLEINEN WERKSTATT RICHTEN LASSEN;IS BILLIGER
gRU? AUS kASSEL | Antworten
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| Geschrieben am 25.03.2005 um 09:34 Uhr  
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Bastel schrieb:
Nun die Frage!!!Hatte einen Gutachter da und der sagte es ist ein Schaden von ca. 3000 Euro!!!In der Tür ne Beule und am Radkasten hinten auch!!!KANN ICH MIR DAS GELD VON SEINER VERSICHERUNG AUSBEZAHLEN LASSEN
....ja das kannst du machen, jedoch bekommst du dann nur den betrag ohne mwst.
UND MIR NEN MIETWAGEN NEHMEN???
....du hast für die dauer der reparatur einen anspruch auf einen mietwagen, jedoch ne klasse tiefer wie dein auto
WILL DAS IN NER KLEINEN WERKSTATT RICHTEN LASSEN;IS BILLIGER
gRU? AUS kASSEL
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lg
jan | Antworten
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| Geschrieben am 25.03.2005 um 09:34 Uhr  
| Moin !
Das geht schon ungefähr so:
Du brauchst ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
Den reichst du bei seiner Versicherung ein...
Das Geld für den Leihwagen bekommst du aber nur, wenn du eine Bestätigung von DEINER Werkstatt hast, die bescheinigt, das der Wagen dort repariert wurde und die Reparatur x Tage gedauert hat, das muss aber nicht dieselbe wie auf dem Kostenvoranschlag sein.
Gerd
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...quarz ! | Antworten
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| Geschrieben am 25.03.2005 um 10:05 Uhr  
| also meines wissen nach geht nicht beides zusammen , du kannst nicht abrechnen nach Gutachten , dir den Betrag auszahlen lassen und dann zur Werkstadt fahren und dir noch ein Leihwagen nehmen geht eigentlich nicht , den Leihwagen gibt´s wenn der Wagen in der Werkstadt steht , dann kannst du aber nicht per Gutachten abrechnen , und die Differenz dir in die Tasche stecken
gruß Helge | Antworten
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| Geschrieben am 25.03.2005 um 12:23 Uhr  
| Also, ich hatte letztes Jahr gerade etwas ähnliches (nur dass es nicht mein SLK war und der Unfallgegner sich meldete).
Habe Gutachten (hier vom DEKRA) machen lassen und bei der Versicherung auf Gutachtenbasis abgerechnet - da gibt es dann nur den Nettobetrag (ohne MWSt.) - das ist seit 2002(?) jetzt immer so.
Im Gutachten standen für die Reparaturdauer 3 Tage.
Nachem der Wagen (günstiger, unter der Hand) repariert war, rief ich den DEKRA-Mann wieder an, der machte nochmal (kostenlose!) Fotos, die ich dann zur Versicherung schickte und für die drei Tage Nutzungsafall ausgezahlt bekam. Dazu schreibt man noch eine Auslagenpauschale von 25-30 EURO und so kommt man halbwegs gut dabei weg.
Hier noch ein Link, wo man sich etwas schlauer machen kann:
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/unfall-nutzungsausf.htm
Hoffe, ich konnte so etwas weiterhelfen - stehe gerne weiter zur Verfügung
--
Grüße - Johannes
SLK 200, EZ 6/99 mit Automatik, Klima & Tempomat im Besitz seit 15.9.2004 | Antworten
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