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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.05.2003 um 18:42 Uhr  
| Hallo Leute mir bzw. meinem Beifahrer ist ein blödes Mißgeschick passiert. Er hat die Tür zugeschlagen während der Gurtschließer noch in der Tür war, und hat dabei mir die ganze Türverkleidung verdrückt und diese ist dabei dann gerissen.
Kann mir jemand von euch sagen was dieser Spaß, mir ungefähr wieder kosten wird? Falls ihr Angaben braucht es ist ein 1 Woche alter SLK mit Leder Anthrazit.
Für euer Antworten schon mal vielen Dank.
Olli | Antworten
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User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 16.05.2003 um 22:14 Uhr  
| Hmm, wenn es nicht eben Deine Frau, Freundin oder Dein Verhältnis ist, ist das für mich eine Sache der Haftpflichtversicherun Deines Beifahrers. Schonmal drüber nachgedacht ? Dann würde ich das über die regulieren, und alles wird gut. Bei Fragen kannst Du mich gerne mal anmailen. Verdiene mein Geld mit sowas
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User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 17.05.2003 um 19:20 Uhr  
| Stimmt bedingt. Es gibt gewisse Schäden, wo teilweise eine vorhandene Vollkaskoversicherung bevorzugt regulieren muß (Z.B. Karosserieschäden durch Fahrrad entstanden). Natürlich unter Abzug eines evtl. Selbstbehaltes. Schäden die im inneren des Fahrzeuges aufgetreten sind (z.B. Brandloch durch Zigarette) oder auch o.g. Schaden, werden aber im Normalfall von der gegnerischen Haftpflicht übernommen. Man sollte nur darauf achten, dass die Haftpflicht nicht versucht, den Schaden auf die Vollkasko abzuwälzen. Sie müssen den Schaden übernehmen!!!
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.05.2003 um 19:29 Uhr  
| Aha, das hätte man früher wissen müssen -Beifahrerin hat mir mal das Handschuhfach mit Beauty Case auf Weg zum Flughafen zerkratzt - aber für zukünftige Innernraum Probs gut zu wissen. Fein wenn man einen Versicherungs-Profi bei MBSLk hat
Chris
Frankman01 schrieb:
Stimmt bedingt. Es gibt gewisse Schäden, wo teilweise eine vorhandene Vollkaskoversicherung bevorzugt regulieren muß (Z.B. Karosserieschäden durch Fahrrad entstanden). Natürlich unter Abzug eines evtl. Selbstbehaltes. Schäden die im inneren des Fahrzeuges aufgetreten sind (z.B. Brandloch durch Zigarette) oder auch o.g. Schaden, werden aber im Normalfall von der gegnerischen Haftpflicht übernommen. Man sollte nur darauf achten, dass die Haftpflicht nicht versucht, den Schaden auf die Vollkasko abzuwälzen. Sie müssen den Schaden übernehmen!!!
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