Schön für den der mal 14 Tage ein anderes Auto fahren will .. weil ja ein Kauf im Internet (oder Online) innerhalb 14 Tagen ohne Nennung von Gründen und ohne weitere Kosten für den Käufer rückgängig gemacht werden kann.
Lediglich die paar Kilometer die man fährt müsste man sich anrechnen lassen.
Außerdem fehlt noch komplett eine vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung .........
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W211 : The real 'Ballermann 6' - 500 NM lassen grüßen
Schön für den der mal 14 Tage ein anderes Auto fahren will .. weil ja ein Kauf im Internet (oder Online) innerhalb 14 Tagen ohne Nennung von Gründen und ohne weitere Kosten für den Käufer rückgängig gemacht werden kann.
Habe ich da was verpasst
Ich kenne nur ein einwöchiges Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.
Und das man bei Privatverkauf auch 2 Jahre Garantie geben muss, es sei denn, man schließt das im Kaufvertrag aus.
Bitte um Aufklärung!
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von xp1lock am 11.08.2004 um 08:39 Uhr ]
Es sind definitiv 14 Tage ... und da bei diesem Angebot noch nicht mal darauf hingewiesen wird wahrscheinlich sogar 6 Monate !!!!!!!!
Informationspflichten beachten
Auf sechs Monate würde sich die Rückgabefrist verlängern, wenn das Unternehmen im Internet nicht seinen gesetzlichen Informationspflichten nachkommt, berichtet Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband deutscher Verbraucherzentralen in Berlin. Zudem müsse das Unternehmen spätesten mit der Lieferung über das Widerrufsrecht belehren. Andernfalls könne der Kunde den Vertrag ohne jede zeitliche Frist widerrufen.
expert schrieb:
Privatverkauf auch 2 Jahre Garantie geben muss
Es ist nur eine Sachmängelhaftung, keine Garantie vorgesehen, und die Sachmängelhaftung kann bei Privat an Privat ausgeschlossen werden.
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Gut zu wissen. Ich bin mir sicher, daß das nicht viele wissen und wußten. Aber jetzt weiß es jeder Bin mal gespannt, ob einer das wirklich durchzieht und den Wagen wieder zurück gibt. Der soll doch bitte darüber berichten.