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Klatsch und Tratsch » » Thema: Anhörung erhalten...was nun ? |
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.07.2004 um 22:44 Uhr  
| Moin...
Bin zwar nicht der Autobahnraser aber trotzdem zu schnell gewesen
Frontfoto zeigt unscharf das "Gesicht des Fahrers" (bin ich das wirklich ?) Sonnenbrille und Cap.
Angeblich zu schnell innerhalb der Ortschaft....der Ort des Geschehens: eine Durchgangsstrasse...Landstrasse, dann ein 100 Seelen Dorf und wieder Landstrasse.
Möglicherweise hat es "den Fahrer" beim herausbeschleunigen erwischt (mobiler Blitzer im Gebüsch)
Fakten:
Vorfall war vor 2 Monaten und ich bekomme heute den Anhörungsbogen.
Was tun ?
Würde folgendermaßen vorgehen:
Nach einer Woche das Schreiben zurückschicken mit der Angabe nicht der Fahrer zu sein. Fahrzeug würde von mehreren Personen zu der Zeit genutzt wobei ich nach der verstrichenen Zeit von 2Monaten zur Zeit keine Angaben zu eventuell in Frage kommenden Personen machen kann; werde mich aber bemühen diese so schnell wie möglich namentlich ausfindig zu machen.
Was meint ihr ?..gibt's noch Floskeln die den Kläger milde stimmen könnten ?
Was dann bleibt ist noch hoffen..bin zwar rechtsschutzversichert, möchte aber hier erst weitere Reaktionen abwarten.
Gruß Andreas
P.s. fragt mich bitte nicht wie schnell das war... ....bei gerader Strecke und herausbeschleunigen kann sich jeder selbst denken was ein 230K hier bringt
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.07.2004 um 23:02 Uhr  
| Hallo Andreas,
ich weiß nicht, ob Deine Idee für das weitere Vorgehen aufgeht. Halter des Fahrzeugs bist Du und damit bist Du auch in der Verantwortung
Ich würde auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen und lediglich Name und Adresse eintragen.
Sollte das Bild allerdings dermaßen schlecht sein, daß selbst bei einer Gegenüberstellung niemand den Fahrer in Dir erkennen kann, dann würde ich abstreiten gefahren zu sein, auf das Risiko hin, daß Du dann als Halter ein Fahrtenbuch führen mußt
Das mußt Du allerdings anhand des Fotos selber entscheiden
--
Grüße, Lutz
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.07.2004 um 23:11 Uhr  
| Moin..
Danke Lucky....werde es auf jeden Fall versuchen.
Bin seit 10 Jahren punktefrei zudem nicht auffällig geworden...mit einem Fahrtenbuch wäre ich einverstanden...leider leider kann ich das nicht bestimmen
Gruß Andreas
--
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Beitrag von:
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User seit 21.01.2004
| Geschrieben am 31.07.2004 um 10:32 Uhr  
| Hallo Andreas!
Wie du es schon geschrieben hast, würde ich auf jeden Fall noch eine Woche warten. Deine Idee war schon richtig, gib an, dass du nicht mehr weißt, wer der Fahrer war.
Es kann zwar sein, dass mal ne Streife bei dir vor der Tür steht und das Bild mit dir vergleicht, aber das, sollte ja kein Problem sein. Es würde ja nicht mehr kosten, als jetzt.
Schreib mal genau, was in dem Schrieb drin steht. Bußgeld-, Verwarnungsverfahren, Auslagen, Gebühren.....?
Es gibt außerdem noch eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Sie kann jedoch in einigen Fällen unterbrochen werden.
mfgANDY
--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !! | Antworten
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User seit 11.08.2003
| Geschrieben am 31.07.2004 um 13:50 Uhr  
| Obs klappt oder nicht kommt ganz darauf an, wie eifrig die Polizisten sind. Ich hatte auch mal angegeben, dass ich nicht weiß wer gefahren ist.
Dannach wurde ich eingeladen aufs Revier zu kommen mir das Foto anzusehen. Da nicht verpflichtend habe ich die Einladung in den Papierkorb befördert.
Daraufhin haben zwei Polizisten zwei mal bei mir geklingelt. Ich war jedoch nie zu Hause (gut wenn man sieht wer draußen steht, bevor man die Tür aufmachen muss).
Nach gut 4 Monaten kam ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Die Sache würde ans Landes-XY-Amt weitergeletiet bzgl. der Feststellung zur Führung eines Fahrtenbuches. Da dies mein erster solcher Vorfall war, kam auch nie die Aufforderung zur Führung eines Fahrtenbuches. | Antworten
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User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 31.07.2004 um 14:51 Uhr  
|
Airmax schrieb:
Obs klappt oder nicht kommt ganz darauf an, wie eifrig die Polizisten sind...
...Da dies mein erster solcher Vorfall war, kam auch nie die Aufforderung zur Führung eines Fahrtenbuches....
@Airmax: Kann dir nur sagen, dass du da ne Portion Glück hattest. Ein Fahrtenbuch hast du aber auch nur deshalb nicht erhalten, da der Verstoß offensichtlich nur geringfügig war.
Hier kurz der Verfahrensablauf:
1. Kommt die Anhörung nicht in den bestimmungsgemäßen Rücklauf, wird der Vorgang zur Fahrerermittlung an die für die Halteranschrift bzw. den ermittelten Wohnort zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.
2. Je nach Geschmack des dort zuständigen Polizisten wirst du entweder zur Dienststelle vorgeladen oder persönlich aufgesucht.
3. Sollte der Fahrzeughalter nicht anzutreffen sein und auch sonst nicht auf Vorladungen reagieren, erfolgt die Einholung eines Lichtbildes bei der Stadt/Gemeinde. Bei Bedarf kann man die Nachbarschaft auch ein bißchen in das rechtswidirige Verhalten einweihen, indem man diese als Zeugen zur abgelichteten Person befragt.
4. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter ganz offensichtlich nicht um den zur Tatzeit verantwortlichen Fahrzeugführer, ist dieser natürlich Zeuge und - sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegt - zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
5. Ist vom Fahrzeughalter trotz dessen keine 'befriedigende' Antwort zu erhalten, gestalten sich die weiteren Ermittlungen eben über Abfragen am PC.
In aller Regel führt dies auch zum Erfolg und gibt Aufschlüsse zum tatsächlichen Fahrzeugführer!
6. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter auch um den verantwortlichen Fahrzeugführer, muss dieser nicht mehr zur Sache angehört werden, da er ja bereits einen Anhörbogen zugesandt bekommen hat. Und wenn betreffender Anhörbogen zuvor nicht in Rücklauf kam, ist eben davon auszugehen, dass dieser sich nicht zur Sache äußern möchte!
7. Wird eine andere Person als Fahrzeugführer ermittelt, ist dieser natürlich als Betroffener zur Sache anzuhören. Verstecken hilft hier auch nicht viel, da dem Betroffenen in diesem Fall einfach ein schriftlicher Äußerungsbogen zugestellt wird. Und in diesem Moment gilt der als angehört, egal ob er den Äußerungsbogen zurücksendet oder nicht.
8. Sollte der Fahrzeugführer einmal wirklich nicht zu ermitteln sein und der Fahrzeughalter (unabhängig von der Qualität des Lichtbildes) keine Angaben zum tatsächlichen Fahrzeugführer machen, wird ab einer gewissen schwere des Verstoßes über die zuständige Behörde ein Fahrtenbuch auferlegt.
Wer den genannten Verfahrensablauf genau durchliest, wird schnell feststellen, dass dessen behördlicher Erfolg stark vom einzelnen Polizeibeamten abhängt.
VG, Alex | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3542
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.08.2004 um 02:20 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Hi Andreas,
am besten noch eine Woche warten und dann schnell drei Wochen in Urlaub fahren. Dann sind die drei Monate rum und der Fall ist verjährt, wenn ich mich nicht irre
Viel Erfolg, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Das mit der Verjährung dürfte hier nicht zum tragen kommen, da die sich ja innerhalb dieser drei Monate bereits schriftlich gemeldet haben.
--
Schöne Grüße aus Hamburg
Torsten | Antworten
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